Flugsicherheit

Akkus und Powerbanks im Flugzeug: Diese Regeln müssen Reisende kennen

Für Akkus und Powerbanks gelten auf Flügen strenge Regeln. Wer sie missachtet, muss sogar Strafe zahlen.

Author - Stefan Doerr
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Die Powerbank fürs Handy gehört ins Handgepäck.
Die Powerbank fürs Handy gehört ins Handgepäck.Pond5 Images/Imago

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele planen eine Flugreise in ferne Länder. Natürlich wandern dann auch Handy, Laptop und Powerbank mit ins Gepäck. Doch Vorsicht: Wer mit Akkus fliegt, muss sich an strenge Regeln halten. Sonst bleibt das gute Stück am Flughafen liegen.

Defekte Akkus sind große Gefahrenquelle im Flugzeug

Denn Akkus gelten als Gefahrgut. Und zwar nicht ohne Grund: Selbst kleine Handy-Akkus können bei Defekten zum gefährlichen Brandsatz werden. Deshalb gilt weltweit: Lose Akkus und Powerbanks gehören ins Handgepäck, niemals in den Koffer. Wer sie trotzdem eincheckt, riskiert Ärger.

Grundsätzlich dürfen Fluggäste Akkus und Powerbanks mit an Bord nehmen, aber nur unter klaren Bedingungen. Pro Person sind maximal zwei Ersatzakkus erlaubt, jeweils bis 100 Wattstunden. Stärkere Akkus müssen vorher bei der Airline angemeldet werden.

Starke Powerbanks müssen bei der Fluglinie angemeldet werden.
Starke Powerbanks müssen bei der Fluglinie angemeldet werden.Dreamstime/Imago

Immer mehr Zwischenfälle an Bord wegen Akkus

Viele Fluggesellschaften kontrollieren inzwischen streng, weil die Zahl der Zwischenfälle steigt. In den USA melden Behörden ein bis zwei Akku-Zwischenfälle im Flugverkehr pro Woche. Das liegt auch daran, dass die Qualität günstiger Akkus oft zu wünschen übrig lässt.

Wie verhalte ich mich beim Check-In richtig? Am besten direkt erwähnen, dass man Powerbanks oder lose Akkus dabeihat. Meist wird ohnehin gefragt, ob sich ein Akku im Aufgabegepäck befindet. Bei der Sicherheitskontrolle gehört die Powerbank aus dem Rucksack aufs Band, und zwar gut sichtbar ohne Hülle.

Wichtig: Die Kapazität muss klar erkennbar sein. Und die Kontakte sollten abgeklebt sein. Fehlt etwas davon, kann es passieren, dass der Akku einkassiert wird. Strafen bis zu 1500 Euro sind möglich. Und wenn ein Flug wegen eines falsch transportierten Akkus umkehren muss, droht sogar ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Akkus und Powerbanks kommen ins Handgepäck und sollten in der Kabine möglichst griffbereit sein. Powerbanks laden und anschließen ist verboten. Einige Airlines erlauben Powerbanks nicht mehr im Gepäckfach über dem Sitz, sondern nur unter dem Vordersitz oder direkt am Körper. Der Grund: Lithium-Ionen-Akkus können sich unbemerkt erhitzen. In der Kabine fällt das zwar schneller auf als im Frachtraum, doch nicht, wenn die Geräte im Gepäckfach aufbewahrt werden.

Wenn ein Akku heiß wird, gilt es, sofort das Kabinenpersonal zu informieren. Solche Akkus können bis zu 600 Grad heiß werden, sich aufblähen und giftige Gase freisetzen. Vor dem Flug unbedingt bei der Airline nach den aktuellen Regeln fragen und am besten nur geprüfte Powerbanks mitnehmen.