Immer wieder kam sie wegen ihrer prorussischen Aktionen mit dem Gesetz in Konflikt, nun soll die Aktivistin Elena Kolbasnikova mit ihrem Partner Max Schlund nach Russland ausgereist sein. Das teilte sie selbst über die sozialen Medien mit.
Auch ihr Anwalt, der Rechtsexremist Markus Beisicht, bestätigte die Ausreise. „Es entspricht den Tatsachen, dass sich Frau Elena Kolbasnikova und Herr Max Schlund derzeit in Kaliningrad befinden“, so Beisicht in den Telegram-Kanal von „Aufbruch Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit“. Das Paar beklage sich über Schikanen und Diskriminierung in Deutschland und habe das Land deshalb „schweren Herzens“ verlassen.
Die Ausreise nach Russland wurde auch dadurch erleichtert, dass Elena Kolbasnikova im September vergangenen Jahres von Wladimir Putin die russische Staatsangehörigkeit verliehen wurde. Ihr Ehemann Max Schlund ist weiterhin russischer Staatsbürger.
Gegen Elena Kolbasnikova laufen mehrere Verfahren in Deutschland
Gegen die beiden laufen derzeit mehrere Verfahren in Deutschland. Erst im April stand Kolbasnikova, die im ukrainischen Donbas geboren wurde, wieder vor Gericht. In dem Berufungsprozess wollte sie sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köln wehren, das sie wegen der Billigung eines Angriffskrieges verknackt hatte. In einem Interview mit der Bild hatte sie Russlands Angriff auf die Ukraine gerechtfertigt.
Vor dem Prozess soll ihr Ehemann Max Schlund zudem auf einen Mann losgegangen sein, von dem er sich habe provozieren lassen, wie T-Online berichtete. Kolbasnikova kommentierte den Angriff hämisch. „Mein Mann hat heute vor der Gerichtsverhandlung einen Faschisten in die Schranken gewiesen. Oder besser gesagt, er hat ihn mit seiner Faust in die Schranken gewiesen (...).“
Der zuständigen Staatsanwaltschaft in Köln sind die Äußerungen über die Ausreise von Elena Kolbasnikova bekannt. Da sie aber anwaltlich vertreten werde, seien zunächst keine weiteren Maßnahmen nötig. Erst bei Nichterscheinen zu einer ausstehenden Strafverhandlung könne dies nötig werden, erklärte Pressesprecher Ulf Willuhn auf Anfrage des Berliner KURIER. „In den Berufungsverfahren würde bei Nichterscheinen die Geldstrafen aus der Erstinstanz in Kraft treten“, so Willuhn.
Soll russische Besatzer im Donbas mit Gütern beliefert haben
In weiteren Verfahren wird sie beschuldigt, gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Waffengesetz verstoßen zu haben. Kolbasnikova soll die russischen Besatzer im ukrainischen Donbas mit Gütern beliefert haben.
Kolbasnikova und Schlund rückten auch in den Fokus von Recherchen zum Russischen Haus in Berlin. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, sollte die prorussische Aktivistin mindestens einmal auf Einladung des nach Eigenangaben „Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur“ nach Russland reisen und dort Regierungsvertreter treffen.
Den Flug soll sie jedoch versäumt haben. Die Enthüllung befeuerte jedoch die Debatte um die Aktivitäten des angeblichen Kulturhauses, das von Kritikern beschuldigt wird, russische Propaganda zu verbreiten.