Gerichtsurteil

Netflix-Preiserhöhungen rechtswidrig: Bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Gericht verdonnert Streamingdienst zu Rückzahlung der Abo-Kosten. Wir lesen Sie, was Netflix-Kunden tun müssen, damit auch sie Geld bekommen!

Author - Stefan Doerr
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Netflix muss auf Gerichtsbeschluss Preiserhöhungen zurücknehmen.
Netflix muss auf Gerichtsbeschluss Preiserhöhungen zurücknehmen.Sopa Images/Imago

Ein deutscher Netflix-Kunde hat sich erfolgreich gegen Preiserhöhungen des Streamingriesen gewehrt und bekommt für mehrere Abo-Jahre sein Geld zurück! Das Urteil des Kölner Landgerichts lässt Millionen anderer Nutzerinnen und Nutzer auf Rückzahlungen hoffen. Aber dafür müssen sie etwas tun. Wir zeigen Ihnen, wie sie ihr Geld zurückbekommen!

In seinem Urteil hat das Gericht Preissteigerungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019 und 2022 für unwirksam erklärt. Dem Kläger stehen demnach Rückzahlungen zu. Netflix muss der Entscheidung zufolge rund 200 Euro berappen. Was war passiert? Der Mann hatte ein Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, das von 2017 bis 2021 mehrfach teurer wurde und schließlich 17,99 Euro kostete. Der Preiserhöhung musste er jeweils durch den Klick auf einen Button zustimmen. Strittig war, ob die Schaltfläche „Preiserhöhung zustimmen“ dafür angemessen war. Und das hat das Gericht in Köln (Nordrhein-Westfalen) klar verneint.

Klick auf Button ist kein Vertragsangebot

„Ein Klick auf einen vermeintlich zustimmenden Button reicht nicht aus, wenn der Nutzer gar nicht erkennt, dass es sich um ein Vertragsangebot handeln soll“, erläuterte der Rechtsanwalt und Youtuber Christian Solmecke als Vertreter des Klägers (AZ.: 6 S 114/23, 154 C 225/22). Netflix zeigt sich vom Urteil überrascht: „Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen“, sagte eine Netflix-Sprecherin zu der Entscheidung. „Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt.“

Streamingdienste dürfen Preiserhöhungen nicht einfach per Zustimmungs-Button durchsetzen.
Streamingdienste dürfen Preiserhöhungen nicht einfach per Zustimmungs-Button durchsetzen.Panthermedia/Imago

Bei Klage die Verjährungsfristen beachten

Und bekommen jetzt auch andere Betroffene ihr Geld zurück? Leider wird das Geld nicht automatisch erstattet, sondern jeder Nutzer und jede Nutzerin muss die Rückforderung selbst durchsetzen. Die Kölner Kanzlei WBS-Legal bietet hier ein kostenloses Musterschreiben an, um Geld von Netflix zurückzufordern. Beachten müssen Kunden dabei allerdings die dreijährige Regelverjährungsfrist. Deshalb wies das Gericht auch ältere Ansprüche des Klägers aus den Jahren 2017 und 2018 wegen Verjährung zurück. Im Fall hatte der Netflix-Nutzer 2022 seine Klage eingereicht.

Heute sind also allenfalls Ansprüche ab 2022 neu einklagbar. Bei der nächsten Preiserhöhung im vergangenen Jahr hatte Netflix die Formulierung der Zustimmung dann abgewandelt. Anwältin Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht dennoch im Urteil ein starkes Signal für Verbraucherschutz: „Das ist ein kleiner weiterer Schritt hin zu einer Stärkung von Verbraucherrechten bei Abo-Verträgen: Es ist ein Stoppschild für Firmen, dass sie mit fadenscheinig eingeholten Zustimmungen nicht einfach die Preise erhöhen dürfen.“