Vorwurf Volksverhetzung!

AfD: Björn Höcke muss schon wieder vor Gericht!

Die Thüringer AfD will mit Björn Höcke in den Wahlkampf ziehen. Er muss sich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

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AfD-Fraktionschef Björn Höcke während einer Sitzung des Thüringer Landtags.
AfD-Fraktionschef Björn Höcke während einer Sitzung des Thüringer Landtags.Martin Schutt/dpa

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Gegen den 51-Jährigen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, das Gericht strebe die erste Jahreshälfte an.

Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Höcke schrieb dazu unter anderem: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Es ist die zweite Gerichtsverhandlung, der sich Höcke stellen muss. Am Landgericht Halle wurde eine Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen. Ein Termin für diesen Prozess ist bisher nicht bekannt.

Höcke soll verbotene Losung der SA verwendet haben

In diesem Verfahren geht es um eine Rede von Höcke in Merseburg im Jahr 2021, in der er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Der Vorwurf: Höcke, der früher als Lehrer Geschichte unterrichtet hat, soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil des Ausspruches um eine verbotene Losung handelte. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Höcke über seinen Anwalt erklären lassen, es gäbe keine strafrechtliche Relevanz für seine Äußerung.

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt, Höcke soll für die AfD als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Gegen ihn läuft unter anderem eine Petition, die fordert, dass ihm die Wählbarkeit aberkannt wird. Die Thüringer AfD wird seit fast drei Jahren vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und beobachtet. Sie liegt laut den letzten Umfragen vorn.■