Schluss mit dem Wirrwarr!

EU will einheitliche Regeln für das Handgepäck im Flugzeug

Besonders Billigfluglinien kassieren gern zusätzliche Gebühren fürs Handgepäck. Und fast jede Airline regelt es anders. Das will die EU nun ändern.

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Passagiere in der Haupthalle des BER: Fast jede Airline hat eigenen Regeln fürs Handgepäck. Das könnte sich bald ändern.
Passagiere in der Haupthalle des BER: Fast jede Airline hat eigenen Regeln fürs Handgepäck. Das könnte sich bald ändern.imago-images

Hat das Wirrwarr bei den Gepäckgebühren der Airlines bald ein Ende? Das plant zumindest das EU-Parlament. Denn es will eine einheitliche Preis- und Größenvorgaben für Handgepäck in Flugzeugen erreichen.

Laut einer Resolution soll dadurch das Reisen einfacher gemacht werden. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte am Mittwoch in Straßburg dafür gestimmt. Bisher ist es den Fluggesellschaften selbst überlassen, Vorgaben zu Gebühren und Größe zu machen. Das führt zu einem Durcheinander von Bestimmungen und Tarifen.

Für Fluggäste sollen in Zukunft unter anderem versteckte Kosten vermieden und die Preisvergleiche bei Buchungen vereinfacht werden, heißt es in der EU-Entschließung.

Gebühren für das Handgepäck seien grundsätzlich unzulässig

Extra-Gebühren für das Handgepäck zu verlangen sei grundsätzlich unzulässig, „sofern dieses Handgepäck angemessene Anforderungen an Gewicht und Maßen erfüllt und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht“, erklärte die EU.  Was dabei „angemessen“ bedeutet, will die EU noch festlegen.

Reisende müssten sich bei einheitlichen Regeln zum Beispiel keine großen Gedanken mehr über die zugelassene Größe und Gewicht von Handgepäck bei Anschlussflügen oder bei Reisen mit mehreren Fluggesellschaften machen.

Die Resolution der EU ist rechtlich nicht verbindlich

Doch die Sache hat noch einen relativ großen Haken: Die Resolution der EU ist rechtlich nicht verbindlich. Sie hat nur ein politisches Gewicht, denn die EU-Kommission ist nun aufgefordert, konkrete politische Maßnahmen zu ihrer Umsetzung vorzulegen.

Der Vorschlag der EU-Parlamentarier in Straßburg ist auch eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014. Laut diesem dürfen für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, dass „normale Maße“ nicht überschritten werden.