Die EU macht neue Milliarden-Schulden für die Ukraine – und Berlin soll am Ende nicht betroffen sein? Genau das behauptet jetzt der Berliner Senat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Doch viele Fragen bleiben offen. Denn erstmals werden die enormen Kosten öffentlich und die könnten irgendwann auch die Hauptstadt treffen.
Europas teure Hilfe für die Ukraine
Hintergrund ist ein riesiger Kredit der Europäischen Union. Die EU leiht sich 90 Milliarden Euro auf dem Kapitalmarkt, um der Ukraine ein zinsloses Darlehen zu geben. 24 Mitgliedstaaten machen mit, Deutschland gehört zu den größten Geldgebern. Die Ukraine soll das Geld erst zurückzahlen, wenn Russland Reparationen für den Krieg leistet.
Bis dahin muss die EU jedes Jahr hohe Zinsen zahlen. Für 2027 werden bereits bis zu 1,3 Milliarden Euro erwartet. Ab 2028 sollen es sogar bis zu 4,1 Milliarden Euro pro Jahr werden. Zusätzlich plant die EU einen neuen Sonderfonds von 100 Milliarden Euro für die Ukraine.
Das Problem: Diese Milliarden kommen aus dem EU-Haushalt. Und in diesem Topf steckt auch das Geld, aus dem Berlin viele Förderprojekte bezahlt bekommt – etwa für Verkehr, Wohnungsbau, Soziales oder Umwelt.
Der Senat versucht zu beruhigen. Die wichtigsten Fördermittel für Berlin seien geschützt und könnten nicht für den Ukraine-Kredit verwendet werden. Kürzungen seien deshalb nicht zu erwarten.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn Deutschland zahlt rund 23 Prozent des gesamten EU-Haushalts. Sollte die Ukraine den Kredit nicht zurückzahlen, würde die Rückzahlung über den EU-Haushalt abgesichert. Und wenn die EU mehr Geld braucht, zahlt Deutschland mehr. Das könnte Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Das kann am Ende auch Berlin treffen.
Unklare Folgen für die Hauptstadt
Auf die Frage, wie hoch die Belastung für Berlin im Ernstfall werden könnte, gibt der Senat keine Antwort. Man wolle sich nicht zu „hypothetischen Szenarien“ äußern.
Der Bund muss die Länder über diese finanziellen Risiken nicht einmal umfassend informieren. Das liegt an einer Sonderregelung für Außen- und Sicherheitspolitik.


