Das Ermittlungsverfahren gegen den Co-Vorsitzenden der Grünen Jugend, Luis Bobga, ist eingestellt. Ohne Strafantrag gebe es keine Strafverfolgung, „da kann auch nicht das öffentliche Interesse drüber hinweghelfen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft und verwies auf den fehlenden Strafantrag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder.
Drei-Monats-Frist ist verstrichen
Die Frist: drei Monate ab Kenntnis der Tat. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung.
In einem Video fällt der Begriff „Hurensohn“
Hintergrund: Im Januar hatte die Generalstaatsanwaltschaft nach der Anzeige einer unbeteiligten Person Ermittlungen aufgenommen.
Auslöser: Bobga veröffentlichte ein Video, in dem er zu einem Song von Rapper Haftbefehl performt – wie im Original fällt dabei der Schimpfbegriff „Hurensohn“, zusätzlich wird ein Bild von Söder eingeblendet. Anlass war offenbar Söders Vorschlag, finanzschwache Bundesländer zusammenzulegen.

CSU ist empört, doch Söder stellt keinen Antrag
In der CSU und bei Söder selbst sorgte der Clip für große Empörung – einen Strafantrag reichte der CSU-Chef trotzdem nicht ein.
Ergebnis: Das Verfahren wurde ad acta gelegt. Laut Generalstaatsanwaltschaft ließ Söder nicht einfach nur die Frist verstreichen – es sei explizit kein Strafantrag gestellt worden.
Bobga rudert zurück und distanziert sich
Zu den Ermittlungen äußerte sich Bobga nicht. Inhaltlich ging er nach der Empörungswelle aber auf Distanz. Er bedaure, dass „die Auseinandersetzung mit dem Inhalt von Herrn Söders Aussage auf der Strecke geblieben“ sei. Es sei nie sein Ziel gewesen, Söder „mit dieser Beleidigung direkt anzusprechen. Dass dies durch den von mir ausgewählten Song passiert ist, tut mir leid“, sagte er.
Auch vom Wort „Hurensohn“ distanzierte er sich. Es zähle nicht zu seinem Sprachgebrauch und sei ein sexistischer Begriff, „der aus gutem Grund nicht verwendet werden sollte“.


