Am 23. Februar ist es soweit, dann stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen an. Durch das vorzeitige Ende der Ampelkoalition sieben Monate früher als ursprünglich geplant! Und immer mehr Wähler und Wählerinnen gehen gar nicht am Wahltag selbst zur Wahlurne, sondern stimmen per Briefwahl ab. Die Zahl der Briefwähler steigt stetig und bewegt sich Richtung 50 Prozent.
Doch bei dieser Bundestagswahl wird es für die Briefwahl eng. Deswegen hat die Bundeswahlleiterin Ruth Brand zur Eile gemahnt. Die Menschen müssten bei dieser Wahl ihre Briefwahlunterlagen „erheblich schneller“ beantragen, ausfüllen und zurücksenden als es normalerweise der Fall sei. Mehrere Landeswahlleiter haben deshalb schon dazu aufgerufen, nach Möglichkeit die Stimme im Wahllokal und nicht per Brief abzugeben. Doch was muss ich bei der Briefwahl eigentlich beachten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten!
Wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Das können Sie schon jetzt tun, denn der Antrag ist möglich, sobald der Wahltermin feststeht. Für die Beantragung müssen Sie nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigung im Postkasten liegt. Die Wahlbenachrichtigungen werden dann ab 13. Januar 2025 verschickt. Auf der Rückseite ist bereits ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen enthalten.
Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?
Zuständig ist das Wahlamt der Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz hat. Der Antrag kann formlos sein, per Mail, Brief oder Fax. Sie müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Postanschrift des Erstwohnsitzes angeben. Telefonisch ist die Beantragung leider nicht möglich.

Wann landet der Stimmzettel in meinem Briefkasten?
Erst ab dem 10. Februar werden die Wahlunterlagen verschickt, deshalb ist die Zeit bis zum Wahltag am 23. Februar so knapp. Aber erst ab dem 10. Februar steht fest, wer überhaupt zur Wahl aufgestellt wird. Die Parteien müssen erst auf den Landeslisten ihre Kandidatinnen und Kandidaten festlegen.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, einem Stimmzettel und zwei Umschlägen. Auf dem Stimmzettel müssen Sie Erst- und Zweitstimme ankreuzen. Der Stimmzettel wird gefaltet in den Stimmzettelumschlag gesteckt. Auf dem Wahlschein wird auch eidesstaatlich versichert, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde. Den Umschlag stecken Sie dann in den zweiten, roten Umschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Der Wahlbrief kann dann unfrankiert in jeden Briefkasten eingeworfen werden.
Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief zurückgeschickt sein?
Dafür gilt dieselbe Frist wie für die Urnenwahl im Wahllokal: Der Wahlbrief muss also spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025 bis 18 Uhr eingegangen sein. Die Adresse der zuständigen Gemeinde ist auf dem Wahlbriefumschlag vorgedruckt.■