Es ist unfassbar! Eine Neurochirurgin soll ihrer zwölfjährigen Tochter erlaubt haben, bei einer Operation in Österreich selbst Hand anzulegen. Laut der Staatsanwaltschaft Graz bohrte das Mädchen den Kopf eines Patienten auf. Am heutigen Dienstag stehen die Mutter und ein weiterer beteiligter Chirurg vor Gericht.
Die Mediziner hätten es nicht nur zugelassen, dass die damals zwölfjährige Tochter der Chirurgin bei dem Eingriff im Operationssaal dabei gewesen sei, sagte die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses in Graz. Sie hätten ihr auch erlaubt, selbst ein Loch in den Schädel des Patienten zu bohren. Die Verteidiger bestritten diese Darstellung.
„Das zeugt von einer unglaublichen Respektlosigkeit vor dem Patienten“, sagte die Anklägerin. Die Operation hätte wegen der Beteiligung des Kindes „wirklich schlimm“ ausgehen können. Laut Strafgesetz sei ein medizinischer Eingriff durch ungeschultes Personal als Körperverletzung zu werten. Dieses Vergehen kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Mutter der Zwölfjährigen wegen Körperverletzung angeklagt

Bei der Operation im Januar 2024 wurde ein 23-jähriger Landwirt behandelt, dem bei einem Forstunfall ein schwerer Ast auf den Kopf gefallen war. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das Landeskrankenhaus Graz im südlichen Österreich eingeliefert.
Hat das Mädchen selbst das Loch in den Kopf gebohrt oder nicht?
Die beiden Angeklagten räumten laut ihren Verteidigern ein, dass das Mädchen bei der OP entgegen der Klinik-Vorschriften anwesend war. Die Zwölfjährige habe gegen Ende des Eingriffes gefragt, ob sie mithelfen dürfe, sagte der Chirurg. Er und die Mutter des Kindes hätten zugestimmt. Das sei ein „riesiger Fehler“ gewesen, sagte er.
Doch die Verteidiger bestritten den zentralen Vorwurf: Das Mädchen habe den Spezial-Bohrer nicht selbst bedient, sondern sie habe nur ihre Hand auf die Hand des Chirurgen oder auf den Bohrer gelegt, als der Mediziner das Loch setzte. Die Operation sei komplikationslos und ohne negative Folgewirkungen verlaufen, hieß es.