Knallhart im Alter

Urteil zu Witwenrente: Wer zu spät heiratet, geht leer aus

Das Ja-Wort jenseits der 60 ist für manche betriebliche Hinterbliebenenrente keinen Cent wert. Das unterstrich nun ein wegweisendes Gerichtsurteil.

Author - Jana Hollstein
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Wann Sie sich das Ja-Wort geben, kann über Ihre finanzielle Zukunft entscheiden.
Wann Sie sich das Ja-Wort geben, kann über Ihre finanzielle Zukunft entscheiden.wirestock/Freepik

Wer sich jenseits der 60 verliebt, der könnte bei der Hinterbliebenenrente leer ausgehen – wenn das Unternehmen möchte. Das folgt aus einem neuen Urteil an einem Kölner Gericht, bei dem eine Witwe geklagt hatte. Ist das nun legale Altersdiskriminierung?

Bei dem speziellen Fall hatte eine Witwe gegen den früheren Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes geklagt, der sich geweigert hatte, ihr die betriebliche Hinterbliebenenrente auszuzahlen. Das Paar war seit 2003 liiert gewesen, hatte aber erst 2022 geheiratet. Der Mann starb 2023 im Alter von 75 Jahren, nur ein Jahr und neun Monate nach der Hochzeit. Bis zu seinem Tod hatte er eine monatliche Betriebsrente von 1228,76 Euro erhalten.

„Spätehenklausel“ streicht Witwenrente für manche Paare

Doch für den Arbeitgeber bedeuteten ihre Umstände, dass er ihr keine Hinterbliebenenrente zahlen muss – das sei vertraglich geregelt. Das Unternehmen hat nämlich eine sogenannte Spätehenklausel in der Versorgungsordnung. Die besagt, dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente entfällt, wenn die Ehe erst nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und weniger als fünf Jahre bestand. Beides Bedingungen, die das fragliche Ehepaar tatsächlich erfüllt hat.

Die gesetzliche Witwenrente bleibt von dem Gerichtsurteil unberührt.
Die gesetzliche Witwenrente bleibt von dem Gerichtsurteil unberührt.Frank Sorge/imago

Aber ist so eine Klausel überhaupt legal? Darf der Arbeitgeber auf diese Weise Altersdiskriminierung begehen und einer trauernden Witwe ihre Witwenrente absprechen? Anscheinend schon! Die Witwe zog vor Gericht und verwies in ihrer Klage auf die gesetzliche Rente, für die eine Mindestehedauer von nur einem Jahr gilt. Das Arbeitsgericht Köln hatte sich bereits 2024 zugunsten des Arbeitgebers des verstorbenen Mannes entschieden. Die Witwe legte Berufung ein, doch das Landesarbeitsgericht bestätigte nun das Urteil in zweiter Instanz.

Gericht bestätigt: Altersdiskriminierung bei Witwenrente ist legal

Dieses Urteil betrifft nicht nur diese eine Witwe. Mit dem wegweisenden Urteil bestätigt das Kölner Gericht, dass Betriebe die Witwenrente bei später Eheschließung und kurzer Ehedauer verweigern dürfen. Betriebe dürfen demnach eigene Regeln in Sachen Betriebsrente aufstellen – selbst wenn diese strenger sind als die der gesetzlichen Rente und auch wenn diese Regeln ihre Mitarbeiter aufgrund ihres Alters benachteiligen.