Wer sich jenseits der 60 verliebt, der könnte bei der Hinterbliebenenrente leer ausgehen – wenn das Unternehmen möchte. Das folgt aus einem neuen Urteil an einem Kölner Gericht, bei dem eine Witwe geklagt hatte. Ist das nun legale Altersdiskriminierung?
Bei dem speziellen Fall hatte eine Witwe gegen den früheren Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes geklagt, der sich geweigert hatte, ihr die betriebliche Hinterbliebenenrente auszuzahlen. Das Paar war seit 2003 liiert gewesen, hatte aber erst 2022 geheiratet. Der Mann starb 2023 im Alter von 75 Jahren, nur ein Jahr und neun Monate nach der Hochzeit. Bis zu seinem Tod hatte er eine monatliche Betriebsrente von 1228,76 Euro erhalten.
„Spätehenklausel“ streicht Witwenrente für manche Paare
Doch für den Arbeitgeber bedeuteten ihre Umstände, dass er ihr keine Hinterbliebenenrente zahlen muss – das sei vertraglich geregelt. Das Unternehmen hat nämlich eine sogenannte Spätehenklausel in der Versorgungsordnung. Die besagt, dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente entfällt, wenn die Ehe erst nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und weniger als fünf Jahre bestand. Beides Bedingungen, die das fragliche Ehepaar tatsächlich erfüllt hat.

Aber ist so eine Klausel überhaupt legal? Darf der Arbeitgeber auf diese Weise Altersdiskriminierung begehen und einer trauernden Witwe ihre Witwenrente absprechen? Anscheinend schon! Die Witwe zog vor Gericht und verwies in ihrer Klage auf die gesetzliche Rente, für die eine Mindestehedauer von nur einem Jahr gilt. Das Arbeitsgericht Köln hatte sich bereits 2024 zugunsten des Arbeitgebers des verstorbenen Mannes entschieden. Die Witwe legte Berufung ein, doch das Landesarbeitsgericht bestätigte nun das Urteil in zweiter Instanz.


