Berufsverbot

Sporttrainer missbrauchte Mädchen 230 Mal – neuneinhalb Jahre Knast!

Das Landgericht Dessau hat einen Sporttrainer wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens in fast 230 Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

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Das Justizzentrum Anhalt, Sitz des Landgerichtes in Dessau-Roßlaus.
Das Justizzentrum Anhalt, Sitz des Landgerichtes in Dessau-Roßlaus.Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Landgericht Dessau hat einen Sporttrainer wegen sexuellen Missbrauchs eines ihm anvertrauten Mädchens in fast 230 Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der Stadt in Sachsen-Anhalt mitteilte, erging das Urteil am Mittwoch größtenteils wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Taten hatte der 53-jährige Beschuldigte laut Anklageschrift zwischen 2017 und 2020 verübt.

Das Gericht verhängte laut Sprecher zudem ein Berufsverbot gegen den früheren Trainer des Mädchens. Es sprach dem Opfer darüber hinaus ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zu. In dessen Zahlung willigte der Angeklagte demnach ein. Angeklagt waren ursprünglich sogar rund 350 Sexualstraftaten. Von einem Teil der Vorwürfe sprach das Gericht den Mann aber frei.

Nähere Angaben zu dem Sport oder dem Verein, bei dem sich die Taten ereigneten, machte das Landgericht nicht. Zur Begründung verwies der Sprecher auf den Persönlichkeitsschutz. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft, der Prozess gegen ihn begann Anfang Mai.

Neues Gesetz soll sexuellen Missbrauch in Deutschland aufarbeiten

Gleichzeitung dauern die Beratungen über ein Gesetz zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland weiter an. Der Entwurf sollte nach Angaben des Familienministeriums eigentlich am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Zur Verzögerung teilte das Ministerium am Mittwoch auf dpa-Anfrage mit: „Die Arbeiten zum Gesetzentwurf sind weitestgehend abgeschlossen.“ Die Inhalte seien abgestimmt. Die Verzögerung gehe lediglich auf die Prüfung juristischer Fragen zurück. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz bis zur Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet wird.“

Das Gesetz soll die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz eine Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte - ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes - jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richte. In diesen Bericht könnten dann etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufgenommen werden. ■