Sie sind inzwischen aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – und viele Kunden haben sich bereits daran gewöhnt: SB-Kassen in den Supermärkten. Wer nur wenig Produkte einkauft oder es besonders eilig hat, kann seine Ware hier selbst scannen, mit Karte oder teilweise mit Bargeld zahlen und dann den Laden verlassen. So weit, so einfach. Doch nun sorgt eine Debatte im Netz dafür, dass sich Kunden von Rewe, Lidl, Kaufland und Co. hinterfragen: Klauen wir alle, ohne es zu merken?
SB-Kassen tauchen in immer mehr Supermärkten auf
Die SB-Kassen in den Supermärkten sind, wenn man sie einmal verstanden hat, wirklich simpel. Der Kunde kann seine Produkte hier einfach selbst einscannen, dann in den meisten Fällen per Kartenzahlung zahlen. Die gekauften Sachen werden eingepackt – fertig! Schnell und einfach kommt man so an den langen Schlangen an den regulären Kassen vorbei.
In immer mehr Supermärkten und Discountern tauchen die Kassen auf und immer mehr Ketten kündigen an, zukünftig noch mehr auf solche Selbstbedienungskassen in den Märkten zu setzen.
Aber: Klauen wir in Wirklichkeit alle an den SB-Kassen, ohne es zu merken? Die irre Debatte wurde jetzt von einem Nutzer auf Reddit angestoßen. Es geht um die richtige Reihenfolge an den SB-Kassen: Darf man die bereits gescannten Waren schon einpacken, bevor man bezahlt hat – oder muss man erst zahlen, bevor man guten Gewissens einpacken darf? „Wenn man zuerst bezahlt und dann beim Einpacken ist, drängeln sich hinter einem bereits die Nackenatmer“, schreibt ein Nutzer. Er fragt, ob jeder Laden eine andere Reihenfolge hat – und wie man es richtig macht.
Eine einfache Frage, die aber den Alltag vieler Menschen so direkt streift, dass dazu einfach jeder eine Meinung hat. „Bezahlen, einpacken und nen Scheiß darauf geben, dass andere drängeln. Fertig“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer: „Bezahlen und dann Einpacken während die Rechnung druckt. Bei kleineren Einkäufen kommt die Rechnung genau dann raus wenn man gerade fertig ist mit Einpacken.“ Und einer schreibt: „Am schnellsten: Scannen und direkt in die Tasche.“ Ein anderer stimmt zu: „Ich packe es direkt nach dem scannen in den Rucksack, wieso denn auch erst zur Seite stellen und dann einräumen?!!“

So machen es auch viele andere Kunden. „Ich stelle meinen Rucksack/Tasche auf die Zielplattform und dann packe ich meine Sachen direkt nach dem Scan dort hinein. Wenn ich fertig mit Scannen bin, ist gleich alles in der Tasche, ich kann bezahlen und bin raus“, heißt es in einem Kommentar.
Doch genau das ist die Frage: Darf man die Artikel nach dem Scannen in die Tasche packen, noch bevor man sie bezahlt hat? Ein Nutzer hat eine andere Theorie: „Erst einpacken und dann bezahlen kann unter Umständen als Diebstahl gewertet werden.“ Begehen alle, die die gescannten Waren direkt einpacken, noch bevor sie bezahlt haben, also Diebstahl, ohne es zu merken?
Einpacken vor dem Bezahlen: Ist das Diebstahl?
Diebstahl ist im Strafgesetzbuch genau definiert. Es handelt sich dabei um die Wegnahme einer fremden Sache gegen den Willen des Eigentümers – und zwar mit der Absicht, sich diese Sache rechtswidrig anzueignen. Der Supermarkt ist grundsätzlich einverstanden damit, dass Sachen mitgenommen werden – aber unter der Voraussetzung, dass sie zuvor bezahlt werden. Bei den SB-Kassen gehört es teilweise sogar zum Konzept des schnellen Bezahlens, dass die Ware direkt in die Tasche eingeräumt wird. Dass das Einpacken vor dem Zahlen als Diebstahl gewertet wird, ist also eher unwahrscheinlich.

Allerdings gibt es auch Märkte, die dieses Vorgehen trotzdem unterbinden. So gibt es Kassensysteme, bei denen eine eingebaute Waage genau kontrolliert, dass alles eingescannt wird. Links von der Kasse wird der Einkauf abgestellt, dann wird jeder Artikel gescannt und auf eine Ablage rechts der Kasse gelegt.
Wird nun auf die rechte Ablage bereits eine Tasche gestellt, damit die Produkte direkt eingepackt werden können, streikt das ganze System, weil die Waage mit dem zusätzlichen Gewicht nichts anfangen kann. Zusätzlich kommt es vor, dass bei SB-Kassen keine weiteren Artikel eingescannt werden können, bevor der gerade gescannte Artikel auf der Ablage liegt. Bei solchen Systemen ist das Einpacken vor dem Bezahlvorgang also unmöglich.
Diebstahl an der SB-Kasse: Das droht den Kunden
Kritisch wird es natürlich, wenn an der SB-Kasse Dinge unterschlagen werden. Werden Produkte also in die Tasche gepackt, aber gar nicht eingescannt und auch nicht bezahlt, kann es natürlich als Diebstahl gewertet werden. Dann muss vor Ort ermittelt werden, ob es sich um ein Vergehen mit System handelt oder ob versehentlich ein kleiner Artikel vergessen wurde. Wurde ein Produkt vorsätzlich nicht eingescannt, können eine Anzeige und Hausverbot drohen. „Für diesen Vorwurf benötigt der Supermarkt aber einen konkreten Nachweis“, sagte Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, dem ZDF.


