Grausame Attacke

Säureanschlag auf Top-Manager: Elf Jahre Knast für zweiten Mann

Für einen Säureanschlag auf den Topmanager Bernhard Günther hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. 

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Bernhard Günther (r), Opfer des Säureangriffs, nimmt als Zeuge neben seinem Anwalt am Prozess gegen einen seiner mutmaßlichen Attentäter teil.
Bernhard Günther (r), Opfer des Säureangriffs, nimmt als Zeuge neben seinem Anwalt am Prozess gegen einen seiner mutmaßlichen Attentäter teil.Henning Kaiser/dpa

Auf Günther war am 4. März 2018 ein Anschlag verübt worden: Zwei Männer lauerten dem Manager in der Nähe seines Privathauses in Haan bei Düsseldorf auf und übergossen ihn mit hoch konzentrierter Schwefelsäure.

Günther wurde dabei schwer verletzt, Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut mussten transplantiert werden. Der Manager war damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy, der wenige Tage später vom Eon-Konzern übernommen wurde. Heute ist er Manager bei dem finnischen Energieversorger Fortum mit mehr als 19.000 Mitarbeitern.

Drei Männer sollen das brutale Säure-Attentat begangen haben

Für den Säureanschlag ist der zweite mutmaßliche Täter zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Wuppertal sprach den 36-Jährigen am Montag wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert.

Ein Täter mit belgischem Pass ist wegen des grausamen Angriffs bereits rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem jetzt in erster Instanz verurteilten Mann soll es sich um dessen Komplizen handeln.

Verteidiger forderten Freispruch für den zweiten Mann

Der Manager hatte jedoch ausgesagt, den 36-Jährigen auf Fotos wiedererkannt zu haben.  Die Verteidiger äußerten aber Zweifel, ob Günther den Mann tatsächlich wiedererkannt habe.

Einem anonymen Hinweisgeber, der fast 200.000 Euro Belohnung kassiert hatte, sei es zudem erkennbar nur ums Geld gegangen. Die Verteidiger kritisierten zudem, Günthers Aussagen seien nicht frei von Widersprüchen gewesen. „Er hat schon ein starkes Begehren, dass jemand für die Tat verurteilt werden muss.“

Beweisanträge der Verteidiger, mit denen nachgewiesen werden sollte, dass der zweite mutmaßliche Täter zur Tatzeit in Belgrad gewesen sein soll, lehnte das Gericht zuvor ab.■