Das Rentensystem ist ständigen Veränderungen unterworfen – aber wussten Sie, dass es mehrere Altersrenten gibt, die abgeschafft wurden, die aber trotzdem noch an vier Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ausgezahlt werden? Es handelt sich um die Altersrente für Frauen und eine Altersrente, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder nach einer Arbeit in Altersteilzeit gezahlt wurde. Beide gibt es nicht mehr. Müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt um ihr Geld fürchten?
Rente für Frauen und Rente aufgrund von Arbeitslosigeit
Die Altersrente für Frauen und die Rente aufgrund von Arbeitslosigkeit wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft – doch das bedeutet längst nicht, dass Rentnerinnen und Rentner, die sie bekommen, sich um ihre Bezüge sorgen müssen. Denn Millionen Menschen bekommen diese Zahlungen noch immer, obwohl sie eigentlich längst aus dem Rentensystem entfernt wurden! Das berichtet das Finanzportal „Gegen Hartz“. Rund vier Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen das Geld auch heute noch.
Und das bereits seit 1999: Damals wurde die Abschaffung gesetzlich beschlossen und festgelegt, dass Menschen, die nach 1962 geboren wurden, keinen Anspruch mehr auf diese Renten haben. Allerdings wurde allen, die Anspruch darauf haben, das Geld nicht einfach gestrichen. Bei der Altersrente für Frauen und der Rente aufgrund von Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit handelt es sich um sogenannte Auslaufmodelle. Wer sie erhält, muss also keine Angst vor einer Kürzung oder Einstellung haben.

Laut Berichten zahlte die Deutsche Rentenversicherung Ende 2025 die Altersrente für Frauen etwa noch an 2,57 Millionen Empfängerinnen aus. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ging demnach an rund 1,27 Millionen Rentenempfänger. Für diese Rentnerinnen und Rentner gilt also Bestandsschutz. Laut dem Finanzportal gelten die Rentenanpassungen auch für diese Renten.
Das steckt hinter den abgeschafften Renten
Aber: Was waren die beiden Renten überhaupt? Die Altersrente für Frauen war eine besondere Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ermöglichte Frauen, bereits ab dem 60. Lebensjahr in Rente zu gehen, wenn sie mindestens 15 Versicherungsjahre sowie nach dem 40. Geburtstag mindestens zehn Jahre Pflichtbeiträge nachweisen konnten. Die Rentenart wurde mit der Rentenreform schrittweise abgeschafft und gilt nur noch für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden. Für jüngere Jahrgänge entfiel dieser vorgezogene Rentenzugang.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit war eine besondere Form der gesetzlichen Altersrente. Sie ermöglichte Versicherten einen vorzeitigen Renteneintritt ab 60 Jahren, wenn sie vor Rentenbeginn längere Zeit arbeitslos waren oder Altersteilzeit genutzt hatten. Voraussetzungen waren unter anderem mindestens 15 Versicherungsjahre sowie ausreichend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Diese Rentenart wurde schrittweise abgeschafft und steht nur noch Personen offen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden.
Und wie viel Rente wurde gezahlt? Laut Berichten waren es bei der Altersrente für Frauen im Jahr 2025 durchschnittlich 1142 Euro. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit waren es rund 1657 Euro. Auch heute gibt es übrigens noch verschiedene Rentenarten - hier sind die häuigsten.

