Die Informationen zu den Anschlagsplänen stammen aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem die Untersuchungshaft für sieben Terrorismus-Beschuldigte verlängert wurde.
Auch Juden seien offenbar im Visier der Gruppe gewesen. Die tadschikischen Verdächtigen hätten im Internet nach jüdischen Gebets- und Bekleidungsvorschriften recherchiert. Konkrete Tatpläne oder eine unmittelbare Anschlagsvorbereitung habe es bis zur Festnahme aber nicht gegeben, heißt es von Seiten der Ermittler. Den Tatverdächtigen habe es zur Umsetzung ihrer Terrorabsichten vor allem an Geld gefehlt.
Ein potenzieller Geldgeber, ein tschetschenischer IS-Kämpfer, sei in Afghanistan getötet worden. Erst kurz vor ihrer Verhaftung sei ein neuer Finanzier aufgetaucht, ein in Österreich lebender Tschetschene. Dennoch habe die Gruppe Spenden für inhaftierte IS-Kämpfer gesammelt. Zum Teil hätten sie dafür Ladendiebstähle begangen.
Sie seien mit gefälschten Papieren über die Ukraine nach Deutschland gekommen. Auf Fotos seien Beschuldigte mit der „Tauhid-Geste“ zu sehen, dem erhobenen Zeigefinger, der als Erkennungszeichen der radikalen Salafisten gilt.
Bei mindestens 58 Treffen wurden die Terrorpläne besprochen
Die Beschuldigten hätten mehrere potenzielle Tatorte in den Blick genommen und in mindestens 58 persönlichen Treffen über die Umsetzung ihrer Terrorpläne beraten. Einer von ihnen habe in einem Koffer 20 Plastikflaschen mit einer klaren Flüssigkeit platziert, um dessen Eignung als Kofferbombe zu ermitteln. Die Verdächtigen sind im vergangenen Juli in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden verhaftet worden.