Rund 3,2 Millionen Haushalte zahlen deutschlandweit keinen Rundfunkbeitrag oder sind mit ihren Zahlungen im Verzug, obwohl sie eigentlich beitragspflichtig sind. Walter S. aus dem Kreis Böblingen gehört dazu. Ein überzeugter GEZ-Beitragsverweigerer. Der jetzt geschockt war, als er Post vom Rundfunk bekam: In dem amtlichen Schreiben wurde eine Nachzahlung von über einer Millionen Euro gefordert.
Millionenforderung statt 600 Euro: GEZ-Panne schockt Beitragsverweigerer
Walter S. zahlt schon seit April 2023 keinen Rundfunkbeitrag mehr. Die Rückstände belaufen sich inzwischen auf 600 Euro – doch im Vollstreckungsschreiben wurde plötzlich eine Millionensumme eingefordert. Unterstützer schrieben von einer „existenzbedrohenden Lage“ für den Baden-Württemberger.
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, ging beim Amtsgericht ein Schreiben ein, das der Beitragsservice im Auftrag des Südwestrundfunks (SWR) erstellt hatte. Darin heißt es: „Die Forderung von 1.042.026,00 Euro besteht vollumfänglich“.
Die Landesrundfunkanstalt SWR bestätigte laut Stuttgarter Zeitung die Echtheit des Dokuments – und bedauerte im Nachhinein den Fehler. Nikos Seele, Referatsleiter beim SWR, erklärt: „Was da ausgewiesen ist, liegt weit weg vom ursprünglichen Betrag. Das ist ein ganz blödes Missgeschick.“
Beitragsservice rätselt über Ursache der falschen Mega-Summe
Doch der SWR konnte bisher aber nicht schlüssig erklären, wie die gigantische Summe zustande kam. Mysteriös: Das fehlerhafte Schreiben soll nicht an einem IT- oder Datenbankfehler liegen. Beitragsservice-Sprecher Dennis Sponholz betont: „Eine abschließende Rekonstruktion des genauen Fehlerhergangs ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Sachverhalt wird in dem zuständigen Bereich und mit der betroffenen Person intern aufgearbeitet“.
Trotz der Panne bleibt Walter S. von einer Zahlung nicht verschont. 600 Euro sind offen – und die will der SWR auch haben. Eine Kulanzregelung sei ausgeschlossen, heißt es vom Beitragsservice. „Die dem Vollstreckungsverfahren zugrundeliegende Forderung selbst ist rechtmäßig festgesetzt und berechtigt“, erklärt Sponholz in der Stuttgarter Zeitung.
So läuft die Vollstreckung ab: Die fünf Stufen der GEZ-Maßnahmen
Grundsätzlich sind je Haushalt monatlich 18,36 Euro Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Zwangsvollstreckung, Pfändung, Beugehaft: Was passiert, wenn man nicht für die Öffentlich-Rechtlichen bezahlt, erklärt das Portal Finanztip.
Stufe 1: Säumige bekommen per Post einen Festsetzungsbescheid. Obendrauf kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro oder ein Prozent der noch ausstehenden Beitragsschuld.
Stufe 2: Nach vier Wochen übergibt der Beitragsservice den Fall an die Vollstreckungsbehörde. Die schickt daraufhin per Post einen Vollstreckungsbescheid, darin werden die weiteren Maßnahmen angekündigt.
Stufe 3: Bei weiterer Weigerung zu zahlen, könnte jetzt ein Gerichtsvollzieher anrücken. Er holt sich zunächst eine Vermögensauskunft des Betreffenden ein – und könnte dann Lohn, Konto oder Wertgegenstände pfänden.

Stufe 4: Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft, kann die zuständigeBehörde einen Haftbefehl erwirken. Bis zu sechs Monate Erzwingungs- oder Beugehaft drohen.
Stufe 5: Wer mit der Zahlung sechs Monate im Verzug ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliches Bußgeld: 1000 Euro. Dazu kommt ein negativer Schufaeintrag.


