15-Jährige mehrfach vergewaltigt

Neun Haftstrafen auf Bewährung - nur ein Täter muss in den Knast!

Im Prozess um die Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Hamburg ist das Urteil gesprochen worden. Nur einer der Täter muss in den Knast, neun andere bekamen Bewährung.

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Tatort: Die Festwiese und das Planetarium im Hamburger Stadtpark.
Tatort: Die Festwiese und das Planetarium im Hamburger Stadtpark.Marcus Brandt/dpa

Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark hat das Landgericht am Dienstag neun junge Männer zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. In diesen Fällen wird nach sechs Monaten entschieden, ob es bei der Bewährung bleibt, oder ob der Verurteilte in Haft kommt.

Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden.

Die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 eine damals 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich der Park zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Das Mädchen sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden

Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und sie ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung eingelegt werden.

Das Gericht entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai vergangenen Jahres begonnen. Er dauerte 68 Verhandlungstage, das Gericht hörte 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. „Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring.