Rote-Armee-Fraktion

Neue Entwicklungen im Fall Klette: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Terrorvorwürfen

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Das wird ihr vorgeworfen.

Author - Sebastian Krause
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Der Generalbundesanwalt klagt die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette an.
Der Generalbundesanwalt klagt die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette an.Noah Wedel/imago

Neue Wendung im RAF‑Komplex: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche frühere RAF‑Terroristin Daniela Klette erhoben. Das berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ auf Basis gemeinsamer Recherchen.

Klette wird 20-facher versuchter Mord vorgeworfen

In der Anklage wird der 67‑Jährigen unter anderem 20‑facher versuchter Mord im Zusammenhang mit einem Angriff auf die US‑Botschaft 1991 in Bonn vorgeworfen.

Ermittler fanden Haare und DNA-Spuren

Demnach sollen Klette und zwei weitere Beteiligte damals mit Maschinengewehren mindestens 250 Schüsse auf die Botschaft abgefeuert haben. Außerdem werden ihr erpresserischer Menschenraub sowie die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag 1993 im südhessischen Weiterstadt zur Last gelegt.

Zusätzlich beschuldigt die Bundesanwaltschaft Klette des dreifachen versuchten Mordes bei einem versuchten Anschlag auf ein Deutsche‑Bank‑Gebäude in Eschborn 1990. Im Umfeld aller drei Tatorte fanden Ermittler Haare oder DNA‑Spuren, die Klette zugeordnet worden sein sollen. Wie die Spuren dorthin gelangten, ist unklar.

Verteidigung bezweifelt die Beweislast der DNA-Spuren

Sollte das Verfahren zugelassen werden, dürfte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt werden. Die Verteidigung bezweifelt derweil die Beweiskraft der DNA‑Spuren und verweist auf einen Zeugen, der in der Vergangenheit gelogen haben soll. Juristisch ist der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inzwischen verjährt.

Bereits seit rund einem Jahr steht Klette wegen mutmaßlicher Raubüberfälle vor dem Landgericht Verden – Taten, die sie nach der Selbstauflösung der RAF gemeinsam mit den weiterhin flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst‑Volker Staub begangen haben soll. In diesem Prozess kippte das Gericht im Juli 2025 den Mordvorwurf. Es blieb beim Hinweis auf bedingten Tötungsvorsatz.

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