Ein Nachbarschaftsstreit um zwei stattliche Eschen landete vor Gericht – und endete mit einer Überraschung. Obwohl ein Grundstückseigentümer die Bäume während der Urlaubsabwesenheit seiner Nachbarn fällen ließ, gingen die vermeintlich Geschädigten am Ende leer aus.
Baumfällung trotz fehlender Zustimmung ohne Folgen
Der Fall: Die beiden rund acht Meter hohen Eschen standen laut agrarheute.com direkt auf der Grenze zweier Grundstücke. Als die Eigentümer eines Grundstücks verreist waren, beauftragte der Nachbar kurzerhand die Fällung. Nach ihrer Rückkehr forderten die Betroffenen rund 25.600 Euro Schadensersatz. Sie argumentierten, die Aktion sei ohne ihr Einverständnis erfolgt. Allein die Wiederbeschaffung und Neuanpflanzung vergleichbarer Bäume sollte 22.000 Euro kosten.
Doch die Gerichte sahen die Sache anders. Sowohl das Landgericht als auch später das Oberlandesgericht Schleswig wiesen die Klage ab.
Der Knackpunkt: Bei den Eschen handelte es sich um sogenannte Grenzbäume. Das sind Bäume, deren Stamm genau von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. In einem solchen Fall gehören sie rechtlich beiden Nachbarn gemeinsam.

Zwar stellten die Richter klar, dass die Beklagten die Bäume nicht einfach ohne Zustimmung hätten fällen dürfen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem bekamen die Kläger keinen Cent.
Grenzbaum-Streit endet ohne Schadensersatz
Der Grund: Nach Paragraf 923 BGB kann jeder Nachbar die Beseitigung eines Grenzbaums verlangen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Kläger der Fällung letztlich hätten zustimmen müssen. Daher wäre das Ergebnis auch bei korrektem rechtlichen Vorgehen dasselbe gewesen – die Eschen wären verschwunden.
Die Kläger versuchten noch, mit weiteren Argumenten zu punkten. Sie behaupteten, die Bäume hätten als Grenzzeichen gedient und seien zudem naturschutzrechtlich geschützt gewesen. Doch auch damit konnten sie das Gericht nicht überzeugen.




