Es ist eine Meldung, wie man sie oft nur in Horrorfilmen sieht: Die Behörden in Niedersachsen fahnden aktuell nach einem entflohenen verurteilten Mörder. Der Mann namens Benjamin Fricke ist bei einem begleiteten Freigang mit seinem eigenen Motorrad getürmt – und seither auf der Flucht. Das LKA warnt: Von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Mann könnte eine Gefahr für Dritte ausgehen!
Mörder lächelt auf Fahndungsbildern verschmitzt
Auf dem Bild lächelt er verschmitzt und fast liebevoll – doch dieses Lächeln gehört einem Mann, der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Und der nun auf der Flucht ist. Das teilt das Landeskriminalamt Niedersachsen mit.
Seit Dienstag ist Benjamin Fricke (42) auf der Flucht – und mehr als 24 Stunden später warnen nun die Behörden. Das Landeskriminalamt hat den Mann zur Fahndung ausgeschrieben, sucht mit Bildern nach ihm – und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Fricke hatte laut Mitteilung des LKA einen begleiteten Freigang im Bereich Peine. Gegen 15 Uhr soll er in Begleitung eines JVA-Mitarbeiters dort gewesen sein – doch später sei es ihm gelungen, das auf ihn selbst zugelassene Motorrad zu starten und dem Mitarbeiter der JVA einfach davonzufahren. Das Motorrad, eine KTM Duke 200 in den Farben schwarz und orange mit dem amtlichen Kennzeichen BS-XY 46, ist also zusammen mit Benjamin Fricke verschwunden.

Das Landeskriminalamt beschreibt Fricke als 192 Zentimeter groß, etwa 130 Kilogramm schwer und „von kräftiger Statur“, heißt es. Er trägt einen Kurzhaarschnitt und einen markanten Bart. Am Tag seiner Flucht trug er laut Behörden „eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit dem Schriftaufdruck Metallica in silber-grüner Schrift, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe“, heißt es weiter. Die Fahndungsbilder, die die Polizei nun veröffentlichte, stammen direkt vom Tag seiner Flucht und seien deshalb aktuell.
Geflohener Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt
Der Mann wurde laut Polizei wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, weshalb von ihm auch eine Gefahr für Dritte ausgehen könnte. „Das LKA Niedersachsen bittet Zeuginnen und Zeugen daher ausdrücklich, sich dem Gesuchten nicht anzunähern und ihn nicht anzusprechen“, teilen die Behörden mit. Wer den Mann sieht, solle umgehend die Polizei unter der Nummer 110 rufen. Da drängt sich eine Frage auf: Warum fahndet das LKA erst mehr als 24 Stunden nach seinem Verschwinden nach dem Mann – und warum wurde die Öffentlichkeit nicht vorher gewarnt?

Die Erklärung ist simpel: Ein solches Vorgehen der Behörden hat meist praktische rechtliche Gründe. In den ersten Stunden nach der Flucht versucht die Polizei meist, den Täter ohne öffentliche Fahndung zu fassen, indem sie etwa bekannte Aufenthaltsorte überprüft und Kontakte überwacht.
Fahndung ist Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Zudem ist eine Öffentlichkeitsfahndung mit der Veröffentlichung von Bildern ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte und muss juristisch gerechtfertigt werden. Es müssen also erst andere Mittel ausgeschöpft sein, bevor es zu einer Öffentlichkeitsfahndung kommen kann. Bei der Suche nach Straftätern werden Aufnahmen aus Überwachungskameras manchmal erst nach Monaten veröffentlicht.


