Fernsehen schauen viele gern - dafür zahlen wollen wohl die wenigsten. Wenn es dann wie im Fall der Rundfunkgebühr eine Pflichtabgabe ist, dann stößt es so manchem sauer auf. Mitunter treiben es einige Gebührenpflichtige dann auf die Spitze und verweigern grundsätzlich jede Zahlung des Rundfunkbeitrags. Über einen solchen Fall berichtet das Portal come-on.de aus der Region Lüdenscheid.
Der anonyme Mann aus der Kleinstadt Halver, östlich von Remscheid, verweigert seit einem Jahr konsequent jede Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Öffentlich-Rechtlichen. „Für den Schrott im TV will ich einfach nichts zahlen“, so der Mann gegenüber dem Portal. Er sei durch die Corona-Pandemie in eine private Krise geraten, habe sein Geschäft wegen Schulden aufgeben müssen. Die Scheidung von seiner Frau und ein Schlaganfall hätten die Situation verschärft.
Mann verweigert Zahlung von Rundfunkgebühren
Zwischenzeitlich habe er Geld vom Jobcenter erhalten, arbeite nun aber wieder und stottere seine Schulden ab. Doch das habe zwei Monate lang nicht so gut geklappt, er geriet in Verzug und das Konto wurde gepfändet, wie der Mann erklärt. Ausgerechnet da kam auch die frühere GEZ und habe Geld für die Rundfunkgebühren gewollt.
Immer wieder habe er Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheide erhalten. Selbst vor Pfändungen habe der Mann keine Angst. „Ich schaue nie die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Radio höre ich auch nie. Warum soll ich dann bezahlen?“, so der säumige Zahler. Er schaue stattdessen Sendungen auf DVD oder in Streaming-Portalen.
Ob das den Rundfunkbeitragsservice beeindrucken wird, ist zu bezweifeln. Der Dienst setzt seine Forderungen mitunter rigoros durch, greift neben Mahnungen und Vollstreckungsverfahren mitunter auch auf Kontopfändungen zurück. Manche Beitragssäumige gehen davon aus, dass sie den nicht gezahlten Rundfunkbeitrag nur drei Jahre lang schulden. Falls jedoch ein Festsetzungsbescheid erwirkt wurde, bleiben die GEZ-Schulden in der Regel 30 Jahre gültig.
Säumigen Beitragszahlern droht sogar der Knast
Mitunter verklagt die ehemalige GEZ auch säumige Beitragszahler. Im schlimmsten Fall landen die im Gefängnis. Der als GEZ-Rebell bekannt gewordene Ralf Thiel aus Borken musste 2021 für 181 Tage in den Knast, weil er dem zuständigen Westdeutschen Rundfunk mehrere Hundert Euro schuldete. Doch der renitente Zahlungsverweigerer ging noch weiter und drohte direkt nach seiner Entlassung: „Wenn sich gar nichts an dem System ändert, dann würde ich mich wahrscheinlich nochmal einsperren lassen.“
Dabei können Betroffene sich mitunter die Zahlung auch ganz legal sparen. Der Rundfunkbeitragsservice bietet die Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Dazu müssen die Zahlungssäumigen bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder eine Härtefallbefreiung beantragen. So lässt sich mitunter die Vollstreckung ersparen – und somit auch der Knast.