Irre Mehrarbeit

Mann bekommt 133.000 Euro für Überstunden – 15 Jahre nach Kündigung

Dreieinhalb Jahre ackerte er in einem Dönerladen und sammelte in dieser Zeit unfassbar viele Überstunden an. Nun bekam er endlich seinen Lohn dafür.

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Ein Mann arbeitet an einem Dönerspieß: In der Schweiz häufte ein Angestellter eines Dönerladens so viele Überstunden an, dass er nach 15 Jahren umgerechnet 133.000 Euro erklagte.
Ein Mann arbeitet an einem Dönerspieß: In der Schweiz häufte ein Angestellter eines Dönerladens so viele Überstunden an, dass er nach 15 Jahren umgerechnet 133.000 Euro erklagte.Michael Eichhammer/Imago

Eine unglaubliche Summe an Überstunden muss ein Mann in nur dreieinhalb Jahren bei seinem Arbeitgeber abgeleistet haben. Denn das Schweizer Bundesgericht sprach dem Mann nun eine Vergütung von rund 125.000 Schweizer Franken (133.000 Euro) zu. Die hatte er in einem Zeitraum bis vor 15 Jahren bei seinem Arbeitgeber angehäuft.

Der Mann war damals in Teilzeit bei einem Dönerladen im Schweizer Kanton Waadt beschäftigt, sollte eigentlich nur 20 bis 20,5 Stunden die Woche arbeiten und hatte Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr. Doch de facto arbeitete er als Küchenhilfe wesentlich länger und sammelte massiv Überstunden an. 2009 kündigte er die Stelle.

Mann häuft Überstunden an und bekommt 133.000 Euro ausbezahlt

Erst nach ein paar Jahren entschied er sich, eine Entlohnung für die geleisteten Überstunden beim Schneiden von Gemüse und der Vorbereitung von Speisen einzufordern. Zunächst wollte er dies mit dem früheren Arbeitgeber einvernehmlich lösen. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden und so klagte der Mann sich durch die Instanzen.

Das Schweizer Bundesgericht gab dem Mann nun recht und stützte sich dabei auf glaubwürdige Zeugenaussagen, wie 20Minuten berichtet. Am Ende musste der Ex-Chef nach 15 Jahren 125.000 Schweizer Franken (133.000 Euro) zahlen. Selbst mit Zins und Zinseszins war die ursprünglich geforderte Summe damit erheblich.

Wie Vollzeitkraft beschäftigt aber wie Teilzeitkraft bezahlt?

Auch bei eher konservativen Rechnungen kommt so raus, dass der Chef den Mitarbeiter mindestens wie einen Vollzeitarbeiter einsetzte aber wie eine Teilzeitkraft bezahlte. Je nach genauem Wert, dürfte der Mann zum Teil zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche zu viel gearbeitet haben. Der genaue Wert ist aus den Angaben der Schweizer Medien oder des Bundesgerichtes leider nicht ersichtlich.

Der Imbiss-Besitzer muss nun nicht nur die 125.000 Franken Vergütung bezahlen. Er muss auch die Anwalts- und Gerichtskosten von 5000 Franken übernehmen – umgerechnet 5323 Euro. ■