Das Mädchen wurde erstochen

Luise (12) von zwei Freundinnen ermordet: Jetzt wollen ihre Eltern Schmerzensgeld

Die Schülerin war im März 2023 erstochen worden. Zwei Kinder gestanden die Bluttat.

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An dieser Stelle in Freudenberg wurde Luise von ihren beiden Freundinnen erstochen.
An dieser Stelle in Freudenberg wurde Luise von ihren beiden Freundinnen erstochen.Federico Gambarini/dpa

Luise wäre jetzt 13 Jahre alt, sie würde die achte Klasse besuchen, hätte vermutlich viele Pläne und Spaß mit Freundinnen und ihrer Familie. Wäre. Würde. Hätte. Vor einem Jahr wurde die Schülerin brutal getötet. Mit vielen Messerstichen, am 11. März 2023. Sie verblutete nur wenige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in der Kleinstadt Freudenberg nahe Siegen, wurde dort in einem Waldgebiet in Rheinland-Pfalz direkt an der Grenze zu NRW gefunden. Zwei Kinder, Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren, gestanden die Bluttat. Schockierend und unfassbar bis heute.

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen können strafrechtlich nicht belangt werden. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Die Ermittlungen waren im Herbst eingestellt worden.

Einen Strafprozess, ein Urteil wird es nie geben

Womöglich könnte eine Aufarbeitung des Falls aber auf einem anderen juristischen Weg in Gang kommen. Die Hinterbliebenen haben die minderjährigen Täterinnen unter anderem auf Schmerzensgeld verklagt. Die Zivilklage wurde vor dem Landgericht Koblenz eingereicht. Für die erlittenen Qualen des zwölfjährigen Mädchens hält Luises Familie demnach ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro für angemessen sowie je 30.000 Euro für die nächsten Angehörigen.

Luise (12) wurde am 11. März von zwei Mitschülerinnen ermordet. 
Luise (12) wurde am 11. März von zwei Mitschülerinnen ermordet. Polizei Siegen-Wittgenstein

Es geht einem Gerichtssprecher zufolge um einen Streitwert von insgesamt rund 160 000 Euro. Anders als im Strafrecht könnten Kinder, die älter als sieben Jahre sind, für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Zuvor hatte die „Westfalenpost“ berichtet. Das Verfahren läuft laut Gericht. Einen Termin für eine mögliche Verhandlung gibt es bisher nicht.

Was ist mit der Familie des Opfers?

Ob die Familie noch in Freudenberg wohnt oder weggezogen ist, lässt der evangelische Pfarrer Thomas Ijewski zu deren Schutz unbeantwortet. Er richtet deren Wunsch aus, man solle sich dem Grab des Mädchens nicht nähern, Privatsphäre respektieren. Auch Blumen und Plüschtiere helfen der Familie nicht mehr, wie er sagt. Am einige Kilometer entfernten Fundort der Leiche des Kindes ist kurz vor dem Jahrestag aber noch immer ein Meer von Blüten, Kerzen und Erinnerungsstücken zu sehen.

Die geständigen Kinder waren mit ihren Familien aus Freudenstadt weggezogen, unter Obhut des Jugendamts gestellt und in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht worden. Haben sie schwere Schuldgefühle? Dazu könne er sich nicht äußern, sagt Jugenddezernent Thomas Wüst. Allerdings: „Die Belastung empfinden sie als immens.“ Ein Mädchen sei inzwischen in eine Wohngruppe gewechselt, das andere noch in klinischer Behandlung. Den beiden sei als „einziger Anker“ ihr familiäres Umfeld geblieben. ■