Sie sorgt gerade bundesweit für Schlagzeilen – und ihr Fall macht viele Menschen wütend: Berichten zufolge war eine Lehrerin aus Wesel in NRW 16 Jahre lang krankgeschrieben, ohne dass sie in der Zeit einem Amtsarzt vorgestellt wurde. Als das nun nachgeholt werden sollte, wehrte sie sich vor Gericht – und verlor. Inzwischen kommen immer mehr Details über den skurrilen Fall ans Licht.
Krankgeschriebene Lehrerin soll eine eigene Handcreme entwickelt haben
Im Fall der lang krankgeschriebenen Lehrerin aus Wesel wird es immer skurriler: Die Frau, die mehr als 15 Jahre lang wegen psychischer Probleme nicht zur Arbeit erschien, soll in der Zeit laut Berichten nicht untätig gewesen sein. Wie die „BILD“ recherchierte, soll die Lehrerin im Nebenjob als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Und damit nicht genug: Das Blatt berichtet, dass sie an einem Gründerwettbewerb teilnahm, mit einer speziellen Handcreme ein Preisgeld von 5000 Euro kassiert haben soll.
Den Preis soll sie zusammen mit einer anderen Frau erhalten haben – unklar ist, welchen Anteil die Lehrerin zur Entwicklung beitrug. Nur ein Jahr später soll die Frau mit dem Produkt an einem weiteren Gründerwettbewerb teilgenommen haben, dort reichte es aber nur für den vierten Platz. Die Lehrerin selbst wollte sich auf eine Anfrage von BILD nicht äußern, auch ihre Anwaltskanzlei kommentierte die Informationen nicht.
Mehr als 15 Jahre ging die krankgeschriebene Lehrerin nicht zur Arbeit
Der Fall der Lehrerin, die am Berufskolleg in Wesel in NRW arbeitete, sorgte in den vergangenen Wochen bundesweit für Schlagzeilen. Mehr als 15 Jahre soll sie wegen psychischer Probleme krankgeschrieben gewesen sein, ohne dass sie sich in der Zeit einem Amtsarzt vorstellte. Erst durch den Einsatz einer neuen Sachbearbeiterin sei der Fall ans Licht gekommen. Im April 2025 wurde vom Dienstherren dann eine Untersuchung angeordnet.

Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch die Veranlassung sehe, die Antragstellerin untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle.
Schulministerin spricht von gravierendem Fehlverhalten innerhalb der Bezirksregierung
All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz. Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar. Die Untersuchung sei aber dennoch gerechtfertigt, entschied der 6. Senat des OVG. Die Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.