Krasser Fall

Seit 15 Jahren krank, Gehalt kassiert: Gericht stoppt bockige Beamtin!

Lehrerin erschien seit 2009 nicht mehr zum Dienst und weigerte sich, zum Amtsarzt zu gehen. Jetzt entschied das Oberverwaltungsgericht!

Author - Berliner KURIER
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Seit 2009 ist eine Lehrerin krankgeschrieben. Erst nach 15 Jahren wehrt sich ihr Dienstherr dagegen.
Seit 2009 ist eine Lehrerin krankgeschrieben. Erst nach 15 Jahren wehrt sich ihr Dienstherr dagegen.photothek/Imago

Wie konnte das bloß passieren? Eine Leh­re­rin hat sich seit 2009 durch­ge­hend ­krankgemeldet. Seit 15 Jahren erschien sie nicht zum Dienst. Als der Arbeitgeber eine amtsärztliche Untersuchung verlangte, weigerte sich die Beamtin. Der Fall landete vor Gericht – und ging bis in die höchste Instanz. Jetzt sprach das Oberverwaltungsgericht Klartext!

In dem Fall hatte sich die verbeamtete Studienrätin aus dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen 2009 krankheitsbedingt dienstunfähig gemeldet. Krankschreibung reihte sich an Krankschreibung. Ganze 15 Jahre lang schaute ihr Dienstherr zu. Die Lehrerin stand die ganze Zeit über nicht mehr im Klassenraum und kassierte weiterhin ihre Bezüge. Erst im April 2025 wurde ihr Arbeitgeber aktiv. Er ordnete eine amtsärztliche Untersuchung an, die auch eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung umfassen sollte.

Lehrerin wehrte sich gegen ärztliche Untersuchung

Dagegen wehrte sich die Lehrerin. Ihr Argument: Die Untersuchungsanordnung sei ein unzulässiger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht – außerdem nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar und deshalb unverhältnismäßig. Die Lehrerin klagte gegen die Anordnung, doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem Land Nordrhein-Westfalen recht.

Ein Amtsarzt soll die Beamtin jetzt untersuchen.
Ein Amtsarzt soll die Beamtin jetzt untersuchen.Christin Klose/dpa

Die Pädagogin ließ aber nicht locker und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Und die Richter sprachen jetzt Tacheles: Zwar konnten auch sie sich nicht erklären, warum der Arbeitgeber den Fall so lange schleifen ließ. Aber das Recht des Bundeslandes, die Frau zum Amtsarzt zu schicken, sei durch das Warten nicht verwirkt – auch nach über 15 Jahren Untätigkeit nicht!

Beamte erhalten unbegrenzt Krankengeld

Es sei zu prüfen, ob es überhaupt realistisch sei, die Dienstfähigkeit wiederherzustellen, so das Gericht. Das sei sowohl im Interesse der Beamtin als auch im Interesse des Staates. Der Dienstherr und die Allgemeinheit hätten ein berechtigtes Interesse daran, „dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind“, so das OVG weiter. Außerdem sollen Beamte „nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert“ werden und weiter voll ihre Bezüge kassieren.

Die Lehrerin litt laut den Krankschreibungen von einem Zentrum für Neurologie und Psychiatrie an psychischen Problemen. Ein Amtsarzt soll jetzt feststellen, ob die Lehrerin tatsächlich nicht mehr unterrichten kann. Die Studienrätin muss laut Urteil auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Anders als bei Angestellten wird Beamten im Krankheitsfall das Gehalt nicht nur sechs Wochen, sondern auf unbegrenzte Zeit fortgezahlt. Eine verbeamtete Lehrerin im Rang einer Studienrätin verdient in Nordrhein-Westfalen je nach Erfahrung zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat plus Zulagen.