Streit um Honig-Werbung

Klage abgeschmettert! Böhmermann unterliegt Bienen-Flüsterer

Jan Böhmermann und ein Imker aus dem sächsischen Meißen streiten vor Gericht. Es geht um die Frage, was satirische Werbung darf – nun gibt es eine erste Antwort.

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Moderator Jan Böhmermann klagte gegen die Honig-Werbung von Imker Rico Heinzig – und verlor.
Moderator Jan Böhmermann klagte gegen die Honig-Werbung von Imker Rico Heinzig – und verlor.Sebastian Kahnert/dpa

Moderator Jan Böhmermann nimmt in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ gern andere Leute aufs Korn, um seine mehr oder weniger schlechten Scherze zu treiben. Wenn er allerdings selber satirisch vorgeführt wird, versteht der Mann so überhaupt keinen Spaß. Das musste auch ein Imker aus Sachsen erfahren, den der hoch bezahlte TV-Promi vor Gericht zerrte. Aber es kam anders, als „Böhmi“ sich erhofft hatte.

Denn im Rechtsstreit um die Werbung eines sächsischen Bienenzüchters mit einem Bild von Böhmermann hat das Landgericht Dresden dem Ansinnen des prominenten TV-Satirikers auf ein Verbot widersprochen. Eine Zivilrichterin gab dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen auf ganzer Linie Recht und wies am Donnerstag Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Er könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Böhmermann kann also auch noch Berufung einlegen.

Böhmermann zeigte Bild ohne Einverständnis

Böhmermann wollte dem Unternehmen von Rico Heinzig, der zuvor unfreiwillig in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgekommen war, Vertrieb von und Werbung für „Beewashing-Honig“ verbieten. Der Imker hatte das Produkt nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023 herausgebracht, in der Böhmermann ihn benannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In dem Beitrag ging es um Kritik an Firmen, die „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben – ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Begriff für Bienen.

In Abwägung der Persönlichkeitsrechte bewertete das Gericht den Schutz von Böhmermann nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürften Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, „wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, erklärte die Richterin.

Persönlichkeitsrechte von Böhmermann wurden nicht verletzt

Nachdem Heinzig eine folgende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hatte, klagte Böhmermann. Einen Vergleich bei einem Gütetermin vor Gericht Mitte Januar lehnten beide Seiten ab. Eine Woche später habe Heinzig den umstrittenen Honig vom Markt genommen.

Nach Auffassung des Gerichts hatte er damit „ein geeignetes Mittel“ gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise mit dem Bericht in Böhmermanns Sendung auseinanderzusetzen. Der habe ihn dort „ungefragt vor einem Millionenpublikum spöttisch ins Licht der Unlauterbarkeit gestellt“, sagte die Richterin. Der satirische Ansatz von Heinzigs Reaktion sei für die Öffentlichkeit auch aufgrund des bekannten Konzepts der Sendung klar erkennbar und Böhmermann deutschlandweit als deren Moderator bekannt, auch dafür, dass er bewusst überspitzt Dinge darstelle. ■