Vor Gericht in München

Jens Lehmann zu Suff-Fahrt: „Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß“

Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann steht wegen seiner Alkohol-Fahrt nach dem Oktoberfest vor Gericht. Und wehrt sich gegen Aussagen von Polizisten.

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Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann im Gerichtssaal 101 im Amtsgericht München.
Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann im Gerichtssaal 101 im Amtsgericht München.Leonie Asendorpf/dpa

Jens Lehmann stand am heutigen Donnerstag (3. April) mal wieder vor Gericht. Nach seiner Kettensäge-Aktion gegen die Garage seines Nachbarn ging es diesmal um die Suff-Fahrt des früheren Fußball-Nationaltorwarts nach dem Oktoberfest im vergangenen Jahr. Dass er mit Alkohol im Blut Auto gefahren war, gab der 55-Jährige vor dem Amtsgericht in München zu. Betrunken sei er aber nicht gewesen.

„Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures“ – also ein Bier mit Wasser, sagte Jens Lehmann im Saal 101 des Münchener Amtsgerichts. „Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte. Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.“

Jens Lehmann: „Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß“

Er sei aber – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen, angegeben haben. Er habe lediglich Husten gehabt. „Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.“ Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: „Ich schwöre auf meine Kinder.“

Jens Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zeigte er sich unkooperativ und zeigte „Stimmungsschwankungen“. Er habe „eine verwaschene Aussprache“ gehabt und „einen sprunghaften Denkablauf“.

Lehmann laut Ermittlern „gereizt, aggressiv, redselig“

Sein Verhalten sei „gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend“ gewesen. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme immer wieder angehaucht. Das wies er zurück: „Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Kontrolle nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Laut Lehmanns Anwalt sollte Lehmann rund 72.000 Euro Strafe für den Vorfall zahlen – für ein Vergehen, das in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit sei und mit einer Zahlung von rund 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werde.

Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn am Starnberger See angesägt.■