Der Verdacht laute auf Untreue und Vorteilsnahme, sagte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Ein mögliches Motiv der Frau seien persönliche finanzielle Schwierigkeiten gewesen. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Laut einem Sprecher des Landkreises geht es dabei um einen Fehlbetrag von mehr als 41.000 Euro. Diesen hatte das Rechnungsprüfungsamt der Behörde bei einer Überprüfung von Kassenbelegen und der von der Mitarbeiterin bearbeiteten Fallakten festgestellt. Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde sei entlassen und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Die Frau habe aber gegen ihre Kündigung geklagt.
Spiegel-Recherchen zufolge soll die Sachbearbeiterin mehrere Antragssteller über einen Mittelsmann gebeten haben, die für eine Einbürgerung fälligen Gebühren bar zu bezahlen, weil angeblich das EC-Lesegerät defekt gewesen sei. Ein Sprecher bestätigte, dass es Hinweise darauf gebe.
Die für eine Einbürgerung notwendige Sicherheitsabfragen wurden unterlassen
Die Frau soll auch für eine Einbürgerung notwendige Sicherheitsabfragen unterlassen haben. Dazu gehören unter anderem Anfragen beim Verfassungsschutz oder die Anforderung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister zu eventuellen Verurteilungen. Laut dem Landkreis sind zwischen Januar 2022 und Juli 2023 mehr als 300 Fälle aufgefallen, bei denen die Bearbeitung nicht vorschriftsmäßig erfolgt sei.
Die Rücknahme von Einbürgerungen sei an hohe Voraussetzungen geknüpft. „Daher besteht nach jetzigem Stand keine Notwendigkeit, Einbürgerungen zurückzunehmen“, sagte der Sprecher.
Bei den Einbürgerungsverfahren soll die Sachbearbeiterin auffällig schnell gewesen sein
Bei den Einbürgerungsverfahren sei die Sachbearbeiterin auffällig schnell gewesen, hieß es. In der Regel dauere ein Einbürgerungsverfahren mehrere Monate. Die Verfahren im Fall der Beschuldigten hätten zum Teil nur wenige Wochen oder Monate gedauert.
Ob der Frau tatsächlich Vorteilsnahme vorzuwerfen sei, stehe noch nicht fest, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie habe nur die Gebühren kassiert, die für eine Einbürgerung fällig waren. Das spreche nach derzeitigem Stand gegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Ob die Einbürgerungen rechtlich in Ordnung gewesen seien, werde von der Staatsanwaltschaft nicht geprüft, so der Sprecher.