Er bekam Ausgang und tauchte dann ab. Nun ist die Flucht des Amokläufers von Ansbach aus der Psychiatrie beendet. Die Polizei nahm den 34-Jährigen fest. Er wurde Tausende Kilometer von seiner bayerischen Heimat entfernt geschnappt!
Für Georg R. klickten im fernen Kolumbien die Handschellen. Der 34-Jährige wurde festgenommen und am Morgen nach Deutschland zurückgebracht. Er kommt dort wieder in eine geschlossene Abteilung.
Amokläufer floh aus Psychiatrie
Der Fall des als „Amokläufer von Ansbach“ bekannten Mannes hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Er war in der Psychiatrie im bayerischen Erlangen untergebracht und kam am 16. August von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurück! Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm. Eine Gefahr ging von dem Mann laut Einschätzung der behandelnden Klinik nicht aus. Seltsam nur, dass Georg R. offenbar einen Reisepass hatte, den er bei der Einreise in Südamerika vorwies.

Laut Staatsanwaltschaft ist Georg R. für einen Amoklauf am Gymnasium Carolinum in Ansbach 2009 verantwortlich. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotowcocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. Seinen Amoklauf hatte R. genau geplant und sich dabei auch am Erfurter Schul-Amokläufer Robert S. orientiert, den er den „coolsten Ossi“ nannte. Georg R.s Amoklauf wurde durch mehrere Polizeikugeln gestoppt.
2010 war R. dann wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Ausgänge waren Teil der Therapie
Nach Angaben der Bezirkskliniken Mittelfranken durfte der Mann bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen. Diese waren Teil der Therapie – und das, obwohl er zuletzt am 4. Juli weiterhin als gemeingefährlich eingestuft und die weitere Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet worden war. Bis zu seiner Flucht vor drei Wochen verliefen alle Ausgänge ohne Vorkommnisse.
Nach seiner Festnahme muss Georg R. nun damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Der Missbrauch des gewährten Klinikausgangs als solcher wäre nicht strafbar, heißt es.