Deutsche Flugsicherung

Drohnen gefährden immer öfter den Flugverkehr

Die Deutsche Flugsicherung meldet eine Zunahme von Behinderungen des Luftverkehrs durch die inzwischen allgegenwärtigen kleinen Fluggeräte.

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Drohnen können zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden. (Symbolbild)
Drohnen können zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden. (Symbolbild)Marijan Murat/dpa

Drohnen – neben kommerziellen Anwendern nutzen immer mehr Privatpersonen die kleinen Fluggeräte in ihrer Freizeit als hippes Spielzeug. Leider ist das hinsichtlich der Sicherheit in der Luftfahrt nicht ganz ungefährlich. Sitzt man selbst in einem Flieger, kann es einem beim Starten und Landen schon mulmig werden bei dem Gedanken, dass da draußen eventuell jede Menge der kleinen Hobby-Flugmaschinen herumschwirren. 

Und die Statistik der Deutschen Flugsicherung (DFS) scheint diese Befürchtungen zu bestätigen. So haben Drohnen im gerade abgelaufenen Jahr 2023 den zivilen Flugverkehr im deutschen Luftraum mehrfach behindert.

Mit 151 Fällen registrierte die Deutsche Flugsicherung (DFS) die dritthöchste Zahl von Gefährdungen nach den Jahren 2018 (158 Fälle) und 2022 (152 Fälle). In der Corona-Zeit hatte es zwischenzeitlich weniger Drohnensichtungen in der Nähe ziviler Flugzeuge oder Flugeinrichtungen gegeben.

Drohnen-Vorfälle in der Nähe großer deutscher Airports

84 Behinderungen oder 56 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich in der Nähe größerer Flughäfen, wie die DFS am Freitag in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Mit jeweils 21 Fällen waren die Flughäfen in Frankfurt und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgte Berlin mit 15 Drohnensichtungen. Einen deutlichen Rückgang auf sieben Fälle gab es in Hamburg, wo es noch im Jahr 2022 die zweitmeisten Beobachtungen gegeben hatte.

Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. ■