Immer noch Ärger mit der „Bienenkotze“! Der „Honig-Streit“ zwischen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig geht weiter, da ein weiterer Versuch der gütlichen Einigung am Dienstag gescheitert ist. Bei der Verhandlung über die Berufung des Moderators gegen das Urteil des Landgerichts Dresden trugen die Parteien ihre Positionen beim Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vor. Nach einer Stunde war das erledigt. Am 18. Juli soll eine Entscheidung verkündet werden, so der Vorsitzende Richter.
Jan Böhmermann war allerdings selbst nicht anwesend, ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Wegen der Verwendung von Böhmermanns Namens und seiner Abbildung sieht der Komiker seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Denn beides hatte der Imker Heinzig genutzt, um für seinen Honig namens „beewashing“ zu werben.
Böhmermann – stark im Austeilen, kann das Echo aber nicht vertragen
Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als „Beewashing“ – der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt.
Aber nachdem Böhmermann in seiner Sendung ausgeteilt hatte, schlug das Bienen-Imperium zurück, reagierte mit einem Honig samt„beewashing“-Etikett, bot diesen in einem Dresdner Supermarkt mit einem Aufsteller angeboten, welcher Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Und da Herr Böhmermann lieber austeilt als einsteckt, reagierte er dünnhäutig und mit einer Unterlassungsaufforderung an die Firma MyHoney des findigen Imkers.
Imker Rico Heinzig ließ sich vom Promi nicht einschüchtern
Ohne Erfolg, der Bienen-Profi Rico Heinzig ließ sich nicht einschüchtern, auch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Dresden beeindruckte ihn nicht. Eine Zivilrichterin hatte das abgewiesen und dem Imker in weiten Teilen recht gegeben.