Die Anwälte des Moderators haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts Dresden in der Sache eingelegt. Der zuständige 4. Senat werde sich mit der Sache befassen und entscheiden oder verhandeln, hieß es.
Jan Böhmermann wollte einem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb und die Werbung für einen nach einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ im November 2023 kreierten „Beewashing“-Honig mit Böhmermanns Namen und Gesicht verbieten. Eine Zivilrichterin hatte die Forderung eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Februar aber als „in der Sache unbegründet“ zurückgewiesen.
Rico Heinzig war ohne Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt worden, die „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben würden - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen.
Als satirische Reaktion brachte er einen „Beewashing“-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Böhmermann-Sendung. Eine Unterlassungserklärung der Gegenseite hatte Heinzig verweigert - darauf zog Böhmermann gegen den Bienenmann vor Gericht.■