Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort vor Gericht noch immer nicht gefallen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offengelassen, ob sie dagegen ebenfalls Revision einlegen will.
Das Gericht hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber nur verwarnt. Auch die Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.
Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur dann zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen.
Das Amtsgericht München hatte 2021 eine Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro gegen Boateng verhängt
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Klub US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich seit Jahren hin. Das Amtsgericht München hatte bereits 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall dann vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.