Wer gern Wurst isst, der sollte jetzt genau aufpassen: Der große Hersteller Franz Wiltmann GmbH & Co. KG ruft eine besondere Sorte Salami zurück, die bei verschiedenen Supermärkten und Discountern verkauft wird. Der Grund: Die „Rein Rind-Salami 50g“, die bundesweit und auch in Berlin über den Ladentisch ging, soll gefährliche Krankheitserreger enthalten. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.
Gefährliche Keime in der Wurst: „Rein Rind Salami 50 g“ wird zurückgerufen
Es handele sich um eine Maßnahme zum „vorbeugenden Verbraucherschutz“, heißt es im Rückruf. Es gehe konkret um die „Rein Rind Salami 50 g“ der Marke Wiltmann. Wer sie gekauft hat, sollte einen Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer werfen, die sich auf der Rückseite der Verpackung befinden. Betroffen vom Rückruf sind das Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2025 und die Chargennummer L2521100010.

Grund für den Rückruf: Bei einer Untersuchung seien Krankheitserreger gefunden worden. „Aufgrund eines möglichen Gesundheitsrisikos sollten Verbraucher den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren“, teilt das Unternehmen mit. Die Keime könnten zu Durchfall und Bauchkrämpfen führen.
Säuglinge, Kleinkinder und Senioren dürfen die Salami auf keinen Fall essen
„Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen entwickeln“, warnt der Hersteller. „Selten kann es, vor allem bei Kleinkindern, in einem zweiten Krankheitsschub einige Tage nach Einsetzen des Durchfalls zu einem akuten Nierenversagen kommen.“ Wer die Salami verzehrt hat und unter entsprechenden Symptomen leidet, sollte einen Arzt aufsuchen.
Was sollten Verbraucher jetzt tun? Ganz einfach: Die Salami auf keinen Fall essen – und sie in die entsprechende Verkaufsstelle zurückbringen. „Das Produkt kann am Ort des Kaufes zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons“, teilt die Firma Franz Wiltmann GmbH & Co. KG. „Wir bedauern die eingetretenen Unannehmlichkeiten und entschuldigen uns hierfür“, heißt es. Für alle, die die Salami mit anderem Datum und anderer Chargennummer im Kühlschrank haben, gibt es Entwarnung: „Weitere Chargen dieses Produktes sowie andere Produkte sind nicht betroffen.“