Schmerzensgeld-Forderung

Badewannen-Mord: Justizopfer verklagt Bayern auf 750.000 Euro

Manfred Genditzki saß 13 Jahre im Gefängnis, bis seine Unschuld anerkannt wurde. Für die verlorene Zeit fordert er Wiedergutmachung.

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Manfred Genditzki im Juli 2023 beim Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal in München.
Manfred Genditzki im Juli 2023 beim Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal in München.Sven Hoppe/dpa

Der „Badewannen-Mordfall“ von Rottach-Egern machte schon mehrfach Schlagzeilen. Eine 87-Jährige starb im Oktober 2008 in ihrer Badewanne. Die Ermittler sahen sie als Opfer eines Verbrechens. Begangen vom Hausmeister, der angeklagt wurde und ins Gefängnis kam. Mehr als 13 Jahre saß Manfred Genditzki – unschuldig. Jetzt fordert er Wiedergutmachung.

Manfred Genditzki, heute 64 Jahre alt, hat wertvolle Zeit seines Lebens verloren. Er saß mehr als 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft. Jetzt verklagt er den Freistaat Bayern. Ein entsprechendes Verfahren sei anhängig,  bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts München I. „Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro“, sagte die Sprecherin.

Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Manfred Genditzki, der aus Mecklenburg-Vorpommern stammt,  im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Genditzki war Hausmeister in der Wohnanlage, in der die 87-Jährige wohnte, und erledigte für sie Dinge des täglichen Lebens. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

Manfred Genditzki: „14 Jahre sind weg“

Es dauerte 13 lange Jahre, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“ Der 64-Jährige ist dreifacher Vater und auch bereits Großvater, seine Tochter aus zweiter Ehe kam zur Welt, als er schon in Haft saß.

Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.

Parallele zum Fall von Gustl Mollath

Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt. ■