Das nennt man doppelt schuldig. Bereits seit ihrer Kindheit machten sie alles zusammen. Die Zwillinge Deno und Desi Barroga entschieden sich, Ärzte zu werden und eine Reha-Klinik in Dallas zusammen zu eröffnen. In der betrieben sie jahrelangen Versicherungsbetrug. Dafür droht den Barrogas nun eine lange, gemeinsame Haftstrafe.
Die Brüder bekannten sich vor einem Gericht in Dallas für schuldig, über Jahre hinweg Krankenversicherungen hinter Licht geführt zu haben. Sie erhielten laut Staatsanwaltschaft 45 Millionen Dollar für Injektionen, die sie ihren Patienten nie gegeben hatten. Genauer gesagt boten sie ihren Patienten Entzündungshemmer-Spritzen gegen Arthritis und Rückenschmerzen an.

Doch anstatt das aus einer Mischung von Kortison und Steroiden bestehende Medikament zu spritzen, bekamen Tausende von Patienten nur ein örtliches Betäubungsmittel direkt unter die Haut verabreicht. Laut Polizeibericht „hatten die Patienten damit das Gefühl, eine Injektion erhalten zu haben.“
Ärzte betrügen Versicherungen um 45 Millionen Dollar
Die Barrogas machten den Versicherungen sogar weis, dass sie teilweise ihren Patienten bis zu 80 Corticosteroid-Injektionen pro Visite gespritzt hatten. Sie fälschten die Krankenakten und brachten ihre Patienten sogar dazu, falsche Angaben zu bestätigen.

Deno Berroga geriet 2016 zum ersten Mal ins Visier der Medizineraufsicht von Texas, weil er verschreibungspflichtige Medikamente und kontrollierte Substanzen für unnötige Therapien verwendet hatte. Er kam mit einer Geldstrafe von 3000 Dollar davon. 2021 wurden dann Ermittlungen gegen Bruder Desi 2021 eingereicht – wegen inkorrekter Führung von Krankenakten.
Als die Ermittlungen Millionenbetrug aufdeckten, leitete die Medizineraufsicht von Texas den Fall an die Polizeibehörden weiter. Anfang des Jahres wurden die Berrogas unter anderem wegen Versicherungsbetrugs und Patientenbetrugs angeklagt.
Um einer potenziell lebenslangen Haftstrafe zu entgehen, gestanden die 51-Jährigen ihre Taten ein. Dafür wurde ihnen bereits die Arzt-Zulassung entzogen. Bei der Urteilsverkündung droht ihnen noch immer bis zu 10 Jahren Haft. ■