Neuregelung ab 1. Januar

Neue Kennzeichnungspflicht bei Paketen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Zum Jahreswechsel gelten neue Portopreise bei der Post und für schwere Pakete gelten entscheidende neue Bestimmungen. Das müssen Sie beachten!

Author - Stefan Doerr
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Mit dem Jahreswechsel 2025 werden Briefe und Pakete teurer und es gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Pakete.
Mit dem Jahreswechsel 2025 werden Briefe und Pakete teurer und es gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Pakete.Funke Foto Services/Imago

Mit dem neuen Jahr werden nicht nur Briefe, Postkarten und Pakete teurer. Ab dem 1. Januar 2025 gilt das neue Postgesetz, das auch eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete vorsieht! Die neue Regelung betrifft alle Pakete mit einem Gewicht ab 10 Kilogramm bis 20 Kilogramm. Auch auf Paketen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, muss eine klar sichtbare Gewichtsangabe stehen.

Diese Regelung gilt für Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen, unabhängig davon, ob die Pakete in Postfilialen, Packstationen oder bei Zustellkräften abgegeben werden. Alternativ zum Draufschreiben auf das Paket kann man das Gewicht auch direkt beim Erstellen des Versandscheins angeben: Der Ausdruck für den Versand wird mit einem Zeichen für das Gewicht versehen.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Für Retouren gilt laut den Logistikunternehmen DHL und Hermes die neue Kennzeichnungspflicht nicht.

Warum gibt es die neue Kennzeichnung?

Die Kennzeichnung dient dem Schutz der Mitarbeiter der Logistikunternehmen. Mithilfe der Markierungen können sie das Gewicht der Sendung besser einschätzen und ihre Arbeitsweise entsprechend anpassen, teilen Hermes und DHL mit. Laut Gesetz müssen zum Beispiel Pakete über 20 Kilogramm von zwei Zustellern getragen werden. Die Neuregelung soll Verletzungen vermeiden und die Arbeitssicherheit der Zusteller erhöhen.

Wo trage ich das Paketgewicht ein?

Private Kunden müssen beim Erstellen des Versandscheins in der App oder auf der Internetseite der Logistikunternehmen das korrekte Gewicht in den PAN-Daten (Sendungsdaten) angeben. Das Versandlabel wird dann mit einem Symbol für die entsprechende Gewichtsstufe – beispielsweise „10 kg“ oder „20 kg“ versehen und kann anschließend auf das Paket geklebt werden.

Wenn Sie Ihr Paket in einem Shop abgeben und den Versandschein handschriftlich ausfüllen, müssen Sie auf diesem die Gewichtsstufe selbst ankreuzen – in etwa „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“.

Was passiert bei falscher Kennzeichnung?

Bei Paketen mit fehlerhafter oder gar keiner Kennzeichnung kommen auf den Sender Mehrkosten zu, es entsteht ein zusätzlicher Aufwand durch die nachgelagerte Überprüfung und Nachkennzeichnung. Außerdem kann es dazu führen, dass das Paket später zugestellt wird wegen der Nachbearbeitung.

Ab 1. Januar müssen schwere Pakete vor dem Verschicken gewogen werden.
Ab 1. Januar müssen schwere Pakete vor dem Verschicken gewogen werden.Kathrin Schubert/Imago

Höhere Preise für Pakete und Briefe

Außerdem erhöhen sich mit dem Jahreswechsel die Portokosten. Für einen Standardbrief, dem nach wie vor häufigsten Briefprodukt, werden ab dem 1. Januar 95 Cent statt 85 Cent fällig, das Porto für eine Postkarte steigt von 70 Cent auf ebenfalls 95 Cent.

Bei den Päckchen will die Post das Porto für die Größe S von 3,99 auf 4,19 Euro erhöhen, die Größe M soll künftig 5,19 Euro kosten (zuvor 4,79 Euro). Das Paket bis zwei Kilogramm kostet ab Januar 6,19 Euro statt 5,49 Euro. Das Paket bis fünf Kilogramm dann 7,69 Euro statt 6,99 Euro. ■