In einem spektakulären Urteil hat das Landgericht Köln entschieden: „Dubai-Schokolade“ muss tatsächlich aus Dubai stammen – andernfalls drohen drastische Strafen! Zwei deutsche Händler, die Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ verkauft hatten, obwohl diese weder in den Vereinigten Arabischen Emiraten hergestellt wurde noch einen geografischen Bezug zu Dubai hatte, dürfen ihre Produkte ab sofort nicht mehr verkaufen.
Irreführung der Verbraucher: Gericht zieht klare Linie
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Durchschnittsverbraucher bei einer Bezeichnung wie „Dubai-Schokolade“ oder „The Taste of Dubai“ davon ausgehe, dass die Produkte in Dubai produziert wurden. „Von einer Irreführung ist auszugehen, wenn die Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der angesprochenen Kunden eine unrichtige Vorstellung über die geografische Herkunft der Produkte hervorruft“, heißt es in der Begründung des Urteils.
Geklagt hatte die Paderborner Firma MBG International Premium Brands GmbH, die selbst keine Schokolade unter dem Namen „Dubai-Schokolade“ vertreibt, jedoch den echten „Habibi-Riegel“ aus Dubai importiert. Die Beschlüsse des Landgerichts Köln richten sich gegen die Medi First GmbH („Miskets Dubai Chocolate“) und die KC Trading UG („The Taste of Dubai“). Beide Firmen dürfen ihre Produkte ab sofort nicht mehr verkaufen – andernfalls drohen den Geschäftsführern empfindliche Strafen von bis zu sechs Monaten Haft oder 250.000 Euro Bußgeld.

„Dubai“ ist nicht gleich Dubai: Streit um den wahren Ursprung
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf einen boomenden Markt: Seit dem Hype um die luxuriöse Köstlichkeit aus dem Orient werden Produkte unter dem Namen „Dubai-Schokolade“ nicht nur aus Dubai importiert, sondern auch in Deutschland produziert oder aus der Türkei bezogen. Doch das Kölner Urteil markiert eine klare Grenze: Wer den Namen „Dubai“ nutzt, ohne dass das Produkt tatsächlich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammt, verstößt gegen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze.
Bereits im Dezember hatte Andreas Wilmers, der sich selbst als offizieller Exporteur der „Dubai-Schokolade Fex“ bezeichnet, gegen andere Händler vorgehen wollen – darunter sogar den Schokoladenriesen Lindt. Auch Discounter standen auf seiner Liste, doch bislang blieb es bei Abmahnungen. Die aktuellen Entscheidungen aus Köln könnten nun eine Welle weiterer Verfahren auslösen.
Strafen drohen auch anderen Händlern
Obwohl bislang nur Medi First und KC Trading betroffen sind, könnte das Urteil Signalwirkung für die gesamte Branche haben. „Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Hersteller und Händler von Dubai-Schokolade haben, die nicht aus Dubai stammt“, heißt es aus Justizkreisen. Doch eine Hauptverhandlung steht noch aus, und weitere Details bleiben abzuwarten.
Dubai-Schokolade, bekannt für ihren Hauch von Luxus und Exotik, hat weltweit einen Hype ausgelöst. Doch das Gerichtsurteil zeigt: Verbraucher legen zunehmend Wert auf Authentizität und Transparenz. Wer Dubai draufschreibt, muss auch Dubai drin haben – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
Die Schokoladen-Welt steht damit vor einer bitteren Wahrheit: Markenversprechen müssen halten, was sie vorgaukeln – oder sie schmelzen unter der Hitze der Justiz dahin. ■