Die Bundesnetzagentur legte am Donnerstag in Bonn ein Eckpunktepapier vor, das neue Regeln für die Berechnung der Netzentgelte vorschlägt. Netzentgelte muss jeder Haushalt bezahlen, mit ihnen werden die Kosten für den Netzbetrieb und die Investitionen in neue Netze gestemmt.
In Zeiten der Energiewende sinkt der Gasbedarf und die Zahl der Gaskunden. Deshalb soll der Abschreibungszeitraum für Investitionen verkürzt werden: In den kommenden Jahren sollen Netzbetreiber also höhere Kosten auf die Netzentgelte umlegen dürfen, als sie es nach den jetzt geltenden Regeln tun dürfen.
Noch gibt es viele Gaskunden, die Kosten würden für jeden nur leicht steigen
Die Logik dahinter: Derzeit gibt es noch relativ viele Gaskunden, die finanziellen Lasten können also auf viele Schultern verteilt werden. Bliebe es bei dem jetzigen, sehr langfristigen Abschreibungszeitraum, so könnten die Netzbetreiber einen Teil ihrer Kosten erst dann geltend machen, wenn kaum noch Gaskunden da sind. Das könnte die wenigen verbliebenen Kunden überfordern und die Netzbetreiber könnten auf einem Teil ihrer Investitionen sitzen bleiben.
Setzt die Behörde ihren Vorschlag um, könnten die Gasnetzentgelte pro Haushalt monatlich um einen einstelligen Euro-Betrag steigen, so die Schätzung der Netzagentur. Das wären also maximal 108 Euro pro Jahr.