Von wegen billig

Unlauterer Wettbewerb: Lidl wegen irreführender Werbung verklagt

Der Kampf um Kunden zwischen den Discountern ist hart. Das bleibt bei der Werbung die Wahrheit schnell mal auf der Strecke.

Author - Berliner KURIER
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Werbung der Supermarktkette Lidl (Symbolbid)
Werbung der Supermarktkette Lidl (Symbolbid)dpa

Im Kampf um die Gunst der Kunden und deren Geld, versprechen Discounter oft vieles, sozusagen „das Blaue vom Himmel“. Zu dumm, dass diese Werbeversprechen allzuoft nicht mehr sind als heiße Luft – oder anders gesagt: Es wird geschummelt, was das Zeug hält.

Jüngster Missetäter auf dem Gebiet des Kundenfangs: Lidl. Die Supermarktkette wirbt mit dem Slogan „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ um die Gunst der Kunden. Und wurde jetzt genau für diesen Spruch verklagt.

Lidl bleibt Beweise schuldig

Die Verbraucherzentrale Hamburg machte ernst und verklagte den Handelsriesen Lidl wegen irreführender Werbung. Denn die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ erwecke den Eindruck, dass eine große Zahl an Produkten unmittelbar und dauerhaft im Preis gesenkt worden sei, erklärte die Verbraucherzentrale am Freitag. Stimmt aber natürlich gar nicht. Beweise für die Behauptung liefert Lidl nicht. Auch die  Verbraucherschützer bekamen – selbt auf Nachfrage – keine vollständige und überprüfbare Liste der Produkte.

Konkret weiß also kein Mensch, was, wann und um wieviel „günstiger“ ist. „Das ist für Kundinnen und Kunden nicht nur intransparent, sondern aus unserer Sicht auch rechtlich unzulässig“, erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer mit so konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, muss sie auch belegen.“

Lidls Aussagen laut Verbraucherschützern unwahr und irreführend

Die Verbraucherzentrale Hamburg beruft sich bei ihrer Klage nach eigenen Angaben auf Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Lidls Aussagen seien unwahr, irreführend und verletzten die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Die Klage wurde demnach beim Landgericht Heilbronn in Baden-Württemberg eingereicht; Lidl hat seinen Sitz in der Nachbarstadt Neckarsulm.