Wenn es um ARD und ZDF geht und auch noch der Name GEZ fällt, denkt wahrscheinlich so mancher sofort an Beitragserhöhung. Aber keine Sorge, so weit ist es gegenwärtig noch nicht. Es wird zwar auch schon wieder ums Geld gestritten, das die öffentlich-rechtlichen Medien angeblich brauchen, aber noch ist nichts entschieden.
Entschieden ist dagegen, dass es beim Bezahlen des Rundfunkbeitrages eine einschneidende Änderung geben wird – und das bereits ab Juni 2025. Und interessieren sollte diese Änderung all diejenigen, die ihre Rundfunkgebühren nicht per Lastschriftverfahren vom Konto abbuchen lassen, sondern per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen.
Flatterte dann nämlich regelmäßig eine Rechnung mit Überweisungsschein per Post ins Haus, sodass man an die fällige Zahlung der Rundfunkgebühr erinnert wurde, entfällt diese Zusendung! Jetzt gibt es anstelle viertel- oder halbjährlicher Rechnungen nur noch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung – genau einmal im Jahr. Darin stehen dann die Fälligkeitstermine für die Rundfunkgebühr für das gesamte Jahr.
ARD und ZDF wollen ihr Geld pünktlich – dafür sind Sie ab jetzt selbst verantwortlich!
Und damit sind Sie dann selbst verantwortlich, dass das Geld pünktlich beim Beitragsservice von ARD und ZDF eintrifft. Wird eine Zahlung vergessen, kann es unangenehm werden. Was folgt, ist nämlich dann ohne weitere Mahnung ein sogenannter Festsetzungsbescheid. Er enthält den ausstehenden Betrag plus Zuschlag von einem Prozent des säumigen Beitrags, mindestens jedoch eine Gebühr von acht Euro.
Und wenn Sie dann nach einer vierwöchigen Frist immer noch nicht zahlen, kann es ganz „dicke“ kommen. Der Bescheid wird dann „vollstreckbar“, wie Juristen sagen – heißt: Mahnkosten werden erhoben, Konto- oder Lohnpfändungen sind möglich und vielleicht kommt sogar der Gerichtsvollzieher mit der Polizei ins Haus, um Wertgegenstände zu konfiszieren. Haben Sie keine, droht im Extremfall sogar Knast!
Insofern scheint es sinnvoll, man zahlt den Beitrag von gegenwärtig monatlich 18,36 Euro fristgemäß. Und vielleicht dann doch mit einem SEPA-Lastschrifteinzug. So können Sie nicht in Zahlungsverzug geraten.