Schrecklicher Fall

Schock-Prozess: Mutter legte ihr Baby in die Waschmaschine – tot!

Grausam: Weil eine Mutter in Baden-Württemberg die Geburt ihres Kindes verheimlichen wollte, legte sie es in die Waschmaschine. Dort starb es.

Author - Berliner KURIER
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Die angeklagte Mutter im Gerichtssaal.
Die angeklagte Mutter im Gerichtssaal.Tatjana Bojic/dpa

Ein unfassbar grausames Verbrechen erschüttert das Städtchen Albstadt im Süden Baden-Württembergs: Eine 35-jährige Altenpflegerin brachte ihr Baby heimlich in der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Partner zur Welt – und legte das Neugeborene anschließend zwischen Schmutzwäsche in die Waschmaschine. Dort starb das Kind. Nun hat das Landgericht Hechingen das Urteil gesprochen.

Fünf Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags, so lautet das Urteil gegen die 35-jährige Clarissa L., die ihr Baby in ein Handtuch gewickelt und in die Waschmaschine gelegt hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau im März alles daransetzte, ihre Schwangerschaft und die Geburt zu verbergen. Das Kind wurde nach der Geburt in die Waschmaschine gesteckt und die Trommel verschlossen. Danach soll L. laut Anklage das Bad geputzt haben, um mögliche Spuren zu beseitigen.

Später musste Clarissa L. aufgrund starker Blutungen in die Klinik eingeliefert werden, wo sie jegliche Schwangerschaft abstritt. Während ihres Klinikaufenthalts schaltete ihr ahnungsloser Partner die Maschine ein. Der Schleudergang führte zu schweren Kopfverletzungen, an denen das Baby schließlich starb. Auch die Notärztin hatte im Prozess ausgesagt: „Auf dem Rücken hatte das Kind einen Abdruck von der Waschtrommel, wie man ihn eigentlich von Handtüchern kennt“, so die Frau.

Tod des Kindes bewusst in Kauf genommen

Nach Überzeugung des Gerichts nahm Clarissa L. den Tod ihres Kindes bewusst in Kauf, weil für sie das Geheimhalten der Geburt wichtiger war als das Überleben des Neugeborenen. „Sie wollten einfach, dass die Geburt unentdeckt bleibt“, sagte der Richter. Dies sei letztlich wichtiger gewesen, als sich um das Neugeborene zu kümmern.

Die Angeklagte saß zuletzt im Frauengefängnis „Gotteszell“ in Schwäbisch Gmünd.
Die Angeklagte saß zuletzt im Frauengefängnis „Gotteszell“ in Schwäbisch Gmünd.A. Friedrichs/imago

Die Angeklagte erklärte bis zuletzt: „Ich wusste nicht, dass ich schwanger bin. Ich hatte meine Periode und habe das Kind nicht gespürt.“ Sie sei vom plötzlichen Einsetzen der Wehen völlig überrascht worden. Sie sei überzeugt gewesen, das Kind sei bereits tot gewesen. Das Gericht ging dagegen davon aus, dass sie die Realität verdrängt habe und trotzdem in der Verantwortung stand. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wollte eine deutlich mildere Strafe von drei Jahren durchsetzen. Das Urteil fiel nun dazwischen. (mit dpa)