Letzter Ausweg: Mord!

Mann ersticht einen Bettler – weil er in den Knast will

Einem 29-Jährigen wachsen die Sorgen über den Kopf, Obdachlosigkeit droht. Da will er töten, um ins Gefängnis zu kommen.

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Im Frankfurter Bahnhofsviertel suchte der Mörder sich ein leichtes Opfer, fand einen Bettler und stach zu. (Symbolbild)
Im Frankfurter Bahnhofsviertel suchte der Mörder sich ein leichtes Opfer, fand einen Bettler und stach zu. (Symbolbild)Frank Rumpenhorst/dpa

Es ist ein schier unglaublicher Fall, der in Frankfurt vor Gericht verhandelt wurde. Total irre: Der Angeklagte will unbedingt ins Gefängnis. Deshalb hat er einen Menschen ermordet! Es hatte Probleme, die Sorgen wuchsen ihm über den Kopf, da wollte er töten.

Im Frankfurter Bahnhofsviertel suchte er sich sein Opfer, fand einen Bettler und erstach ihn. Denn er wollte gefasst werden, um dann in den Knast zu kommen. „Er wollte töten, um ins Gefängnis zu kommen und so seine Sorgen loszuwerden“, erklärte die Richterin. „Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein.“ Das Landgericht verurteilte den 30-Jährigen nun wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Mann lebte vor der Tat in Rheinland-Pfalz, war arbeitslos, ihm drohte Obdachlosigkeit. Am 7. März 2024 packte er ein großes Küchenmesser ein und fuhr in das Frankfurter Bahnhofsviertel. Dort suchte er sich ein Opfer, das sogar ihm als kleinen, schmächtigen, ängstlichen Mann unterlegen war.

Er stach seinem Opfer brutal in den Rücken

Er traf auf den Bettler: Der 49-Jährige hatte nur noch ein Bein, saß im Rollstuhl, wog lediglich etwas über 40 Kilogramm. Nach einer kurzen Unterhaltung der beiden Männer rollte er davon in eine Passage, der Mörder folgte ihm und stach mehrfach von hinten mit großer Wucht in den Rücken.

Mit seinem Urteil wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen folgte das Frankfurter Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt des heute 30-Jährigen hatte eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren gefordert. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.