Saunabesucher klagte

Füße in der Sauna verbrannt! Mann will Schmerzensgeld

Ein Mann musste nach seinem Saunabesuch wegen Verbrennungen an den Füßen ins Krankenhaus. Er wollte Schmerzensgeld vom Betreiber.

Author - Berliner KURIER
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Ein Mann hatte sich in der Sauna die Füße verbrannt und wollte Schmerzensgeld vom Betreiber. (Symbolfoto)
Ein Mann hatte sich in der Sauna die Füße verbrannt und wollte Schmerzensgeld vom Betreiber. (Symbolfoto)Dreamstime/Imago

Verbrennungen in der Sauna – das sollte nicht passieren. Schon gar nicht so schlimm, dass man ins Krankenhaus muss. Trifft den Saunabetreiber dann eine Schuld? Nicht, wenn man als Besucher selbst ein offenkundiges Risiko eingeht.

Auf dem Weg in die Sauna und aus der Sauna heraus berührt man den Boden in der Regel nur für wenige Sekunden. Länger kann auch gefährlich werden: Ein Saunabesucher verweilte auf dem Weg nach draußen noch für ein bis zwei Minuten, um sich mit einem Bekannten zu unterhalten. Dabei zog er sich an den Fußsohlen Verbrennungen zu, die stationär behandelt werden mussten.

Kurze Zeit nach Verlassen der Sauna habe der Mann Schmerzen gehabt. Der Kläger behauptet, der Fußboden der Sauna sei übermäßig erhitzt gewesen und die verwendeten Kunststoffmatten seien nicht geeignet, die Fußbodenhitze ausreichend zu hemmen, heißt es in der Klageschrift. In der Notaufnahme waren an seinen Fußsohlen Verbrennungen des Grades 1 und 2a festgestellt worden.

Der Saunabesucher wollte 5000 Euro Schmerzensgeld

Die Verbrennungen seien auf die zu hohen Temperaturen des Saunabodens zurückzuführen, führt der Kläger an. Nach seiner Entlassung aus der Klinik habe er mehrmals pro Woche zur Wundkontrolle und Schmerztherapie seinen Hausarzt aufsuchen müssen. Die Heilung habe sich lange hingezogen, einen Großteil des Tages habe er liegen müssen.

Der Mann klagte gegen den Saunabetreiber und verlangte Schmerzensgeld – mindestens 5000 Euro –, den Ersatz seiner Fahrtkosten und Zuzahlungen zu Medikamenten. Aber: Das Landgericht Coburg wies die Klage vollständig ab (Az. 52 O 439/23).

Die Begründung des Gerichts: Der Kläger habe gegen seine eigene Sorgfaltspflicht verstoßen. Schließlich sei das längere Stehen auf dem heißen Boden kein typisches Verhalten in der Sauna und die Gefahr von Verbrennungen sei für jeden verständigen Nutzer erkennbar.

Den Betreiber treffe keine Schuld, der Saunaboden sei sachgerecht beschaffen gewesen. Denn trotz ausgelegter Kunststoffmatten kann  sich der Boden in einer 90-Grad-Sauna auf bis zu 60 Grad aufheizen. Die Matten dienen nämlich nicht der Wärmeisolation, sondern lediglich der Rutschsicherheit und Hygiene. (mit dpa)