Radfahrer sollen nach dem Willen von Verkehrsexperten künftig deutlich schneller zur Kasse gebeten werden, wenn sie alkoholisiert unterwegs sind. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert eine Absenkung der Promillegrenze und zugleich schärfere Kontrollen gegen Handynutzung am Steuer.
Geringere Promillegrenze für Radler
Konkret soll Radfahren bereits ab 1,1 Promille Blutalkohol geahndet werden. Das geht aus den Empfehlungen hervor, die am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgestellt wurden. Bislang gilt für Radfahrer eine Grenze von 1,6 Promille.
Bei einem erstmaligen Verstoß schlagen die Experten ein Bußgeld von 250 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg vor. Für Pedelecs könnten nach Einschätzung der Fachleute sogar noch strengere Alkoholgrenzwerte notwendig sein.

Handy am Steuer bringt zwei Punkte in Flensburg
Auch die Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr wollen die Experten stärker ins Visier nehmen. Sie sprechen sich für eine flächendeckende Überwachung durch sogenannte Handy-Blitzer aus.
Diese Kamerasysteme kontrollieren von Autobahnbrücken aus, ob Fahrer während der Fahrt ein Handy benutzen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Bislang ist der Einsatz solcher Geräte nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, soll künftig härter bestraft werden. Statt bislang einem Punkt sollen Autofahrer zwei Punkte in Flensburg erhalten. Radfahrer sollen bei Verstößen ebenfalls einen Punkt bekommen. Zudem fordern die Experten, das Bußgeld für Kraftfahrzeugführer auf mindestens 250 Euro anzuheben.

Führerschein wird nicht günstiger
Am Ablauf der bisherigen Führerscheinprüfung und an den Kosten wollen die Experten jedoch nicht rütteln. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung werde „qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht“, heißt es in einer weiteren Empfehlung. Zudem habe die Ausbildungsqualität „gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang“.


