Es kam wie erwartet. Diether Dehm (75) kam mit seiner Klage gegen die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht vor dem Berliner Landgericht nicht durch und scheiterte auf ganzer Linie. Das Gericht wies eine Unterlassungsklage des Ex-Bundestagsabgeordneten ab.
Dehm wollte juristisch erzwingen, dass Wagenknecht Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet.
Diese Aussagen seien aber von der Meinungsfreiheit gedeckt, verkündete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt hätten. Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein ohne juristische Folgen. Wagenknecht soll Dehm dabei als „geistesgestört“ bezeichnet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geht Dehm in Berufung gegen Sahra Wagenknecht?
Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung vor einer Woche deutlich gemacht, dass die Klage wenig Chancen auf Erfolg hat. Dehm hatte für diesen Fall angekündigt, möglicherweise in Berufung gehen zu wollen.

Anders als Wagenknecht war Dehm persönlich zur mündlichen Verhandlung vor einer Woche erschienen. Wortreich und emotional trug der frühere Bundestagsabgeordnete vor Gericht vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen der langjährigen Weggefährtin bei den Linken verletzten.
Diese sollen im Zusammenhang mit der neuen Partei von Wagenknecht und einer möglichen Mitgliedschaft von Dehm gefallen sein. „Frau Wagenknecht soll einfach in Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen“, forderte Dehm, der nach eigenen Worten das BSW wählt. Wagenknechts Anwalt bestritt entsprechende Äußerungen.



