Der Polizist wollte doch nur seine Fellnase Gassi führen … dass der Hund dann eine Frau skalpieren würde, hatte das Beamten-Herrchen wohl nicht erahnt. Jetzt wurde der Polizist. Kollegen sind Herrchen und Hündchen jetzt auch nicht mehr.
Aber was geschah eigentlich an diesen fürchterlichen Tag? Nun ja, fangen wir mal von vorne an: Der angeklagte 45-jährige Polizist war am 30. September 2023 mit seinem belgischen Schäferhund in seiner Freizeit spazieren gewesen – so weit, so gut. Aber dann machte der Schäferhund plötzlich eine grässliche Attacke, als er nämlich auf einem Parkplatz in Hattingen plötzlich eine damals 73-Jährige angriff.
Laut Anklage hatte der Mann das Tier dabei an einer etwa drei Meter langen Leine geführt – zu lang für die unübersichtliche Situation, so heißt es im Protokoll. Außerdem hatten die Ermittlungen gezeigt, dass der Hund schon vor der Attacke gegenüber seinem Herrchen aggressiv gewesen sein soll, ohne dass dieser etwas dagegen unternommen hatte.
Nach Hunde-Angriff – Frau bekam Haut-Transplantation
Eine Armbewegung der Frau, die an einer Beifahrertür ihres Autos hantiert habe, sei vom Hund wohl als Angriff missgedeutet worden, hieß es im Prozess. Er biss sie gemäß seinem Training zunächst in den Arm, ließ aber auch nicht von ihr ab, als sie am Boden lag. Der Hund hatte sich derart in ihr verbissen, dass die damals 73-Jährige eine ausgedehnte Verletzung der Kopfhaut davontrug und mehrfach im Krankenhaus behandelt wurde. Unter anderem habe sie eine Haut-Transplantation erhalten, so der Amtsgerichtsdirektor Christian Amann.
Vor Gericht habe der Beamte versichert, dass ihm das folgenschwere Geschehen sehr leidtue, sagte Amtsgerichtsdirektor. Er habe angegeben, dass er die Frau beim Betreten des Parkplatzes nicht wahrgenommen habe. Als er den Angriff seines Hundes bemerkt habe, habe er das Tier sofort weggezogen.
Wegen der Hundeattacke ist der Polizist vor dem Amtsgericht Hattingen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der 45-Jährige muss der schwer verletzten Frau eine Entschädigung von 2000 Euro zahlen. Zudem wurde in gleicher Höhe eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, quasi eine Geldstrafe auf Bewährung, wie Amtsgerichtsdirektor Christian Amann sagte. Er will keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Polizeihund wurde „Frührentner“
Hund und Herrchen arbeiten seit dem Vorfall nicht mehr miteinander, hieß es weiter. Der Beamte bliebe zwar weiterhin Polizist, sei aber nicht mehr als Hundeführer tätig. Auch der Hund sei inzwischen „verrentet“ und nicht mehr für die nordrhein-westfälische Polizei im Einsatz. ■