Bestechlichkeit und Geldwäsche – es sind schwere Vorwürfe, welche die Generalstaatsanwaltschaft München gegen des AfD-Parlamentarier Petr Bystron erhebt und wegen derer sie Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten eingeleitet und am Donnerstag mehrere Objekte – darunter das Bundestagsbüro Bystrons – durchsucht hat.
Zuvor hatte der Bundestag die Durchsuchungen bei Bystron genehmigt, dem die Annahme von Geld aus Russland vorgeworfen wird. Das Parlament billigte dazu am Donnerstag die Aufhebung von Bystrons Immunität als Abgeordneter.
Durchsucht worden sei auch bei Zeugen, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ziel sei vor allem, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wies darauf hin, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.
Gegen Bystron wurde zuletzt in Medienberichten im Zusammenhang mit dem prorussischen tschechischen Internetportal Voice of Europe die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen.
Hat Petr Bystron Geld aus Russland bekommen?
Bystron weist die Anschuldigungen zurück, war aber selbst für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis München-Nord ist seit 2017 Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Seit 2021 ist er zudem außenpolitischer Sprecher seiner Partei sowie ihr Vertreter im Europarat und bei der Interparlamentarischen Union.