Sie war erst 10!

Von diesem Widerling: Berliner Mädchen in Sex-Falle gelockt

Justin P. (23) machte es nicht zum ersten Mal. Das Berliner Urteil gegen den Sex-Täter lässt aufhorchen.

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Der Sex-Täter wurde am Mittwoch in Berlin verurteilt.
Der Sex-Täter wurde am Mittwoch in Berlin verurteilt.KE.

Er lockte, köderte, angelte sich im Internet kleine Mädchen: Sex-Täter Justin P. (23) erneut auf der Anklagebank. Wieder ging es um Cyber-Grooming. Nun gab es Knast.

Als freier Mann kam er zum Prozess. Obwohl ihn ein erstes Urteil wegen ähnlicher Taten nicht beeindruckte. Als im Herbst 2022 ein Prozess gegen ihn vorbereitete wurde, ging er im Internet erneut auf die Suche, um sich widerlich an Mädchen ranzumachen.

Als Cyber-Grooming wird das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz zum Anbahnen sexueller Kontakte bezeichnet. Rechtlich relevant ist in solchen Fällen der Paragraf 176a im Strafgesetzbuch, unter den der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind fällt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Lisa (10, Name geändert) aus Sachsen ging dem Mann aus Berlin-Schöneberg in die Falle. Sie bewegte sich im digitalen Raum, wurde auf einer Plattform von P. kontaktiert. Dann wechselte er zum Handy-Chat. Immer wieder, vehement, massiv. Dabei stellte er ihr zwei Tablets in Aussicht. Die Anklage: „Mit insgesamt 1100 Chat-Nachrichten wirkte er auf das Kind ein.“

In einer Zeit von wenigen Wochen. Sex-Bilder sollte sie ihm schicken. Er drängte: „Mach das mal ohne Hose!“ Sexuelle Posen wollte er, gab Regieanweisungen. In zwei Fällen war ihre beste Freundin mit im Zimmer. Auch sie wollte er nackt im Bild: „Macht mal mit Unterhose und mal ohne“. Und er wollte Lisa zu einem Treffen überreden: „Dort, wo man alleine ist und man nicht gesehen wird.“ Weil ihre Mutter in einem Urlaub auffällige Fotos ihrer Tochter auf deren Handy sah, schaute sie nach.

Immer wieder nahm er Kontakt zu Kindern auf

Kurz darauf erstattete die Familie Strafanzeige. Ein Mann, der sich von einem ersten Urteil unbeeindruckt zeigte: Gegen Justin P. aus Schöneberg, derzeit als Getränkeauslieferer tätig, lief bereits ein Verfahren wegen ähnlicher Taten, als er sich im Herbst 2022 das Mädchen aus Sachsen angelte. Er bekam schließlich im Januar 2023 eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Zudem wurde ihm auferlegt, sich in Therapie zu begeben.

Der Richter: „Warum machten sie trotz der Verurteilung weiter?“ Justin P.: „Weil ich mich von Kindern angezogen fühlte.“ Er befinde sich nun in Therapie und habe begriffen, „dass es falsch ist“. Und seine Freundin kontrolliere sein Handy. Zum gemeinsamen Kind (2), ist ihm der Kontakt untersagt.

Unglaublich: Nur zwei Monate nach der verhängten Bewährungsstrafe soll er erneut im Netz Kontakt zu Kindern aufgenommen haben. Ein entsprechendes (3.) Verfahren wegen Cyber-Groomings sei anhängig, hieß es im Prozess. Doch Justin P. blieb bislang in Freiheit. Die Staatsanwältin verlangte unter Einbeziehung der früheren Verurteilung auf eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren sowie Erlass eines Haftbefehls.

Der Verteidiger forderte deutlich weniger - P. habe gestanden, den Kindern eine Aussage im Prozess erspart. Das Urteil: Wegen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und Herstellens von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate Haft.