Opfer sind Kinder

Sex-Prozess: Karate-Trainer (67) ging zwei Mädchen an die Wäsche

Die abscheulichen Taten gestand der Karate-Trainer jetzt in Berlin vor Gericht. Die beiden Mädchen werden die Erlebnisse wohl nie vergessen.

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Karate-Trainer Dirk D. gestand die Taten vor Gericht in Berlin.
Karate-Trainer Dirk D. gestand die Taten vor Gericht in Berlin.Pressefoto Wagner

Als die Mädchen neue Karate-Hosen anprobierten, ging er ihnen an die Wäsche. Nach zwei Sex-Übergriffen landete der Karate-Trainer in Berlin vor Gericht und gestand.

Er war über 40 Jahre engagiert, trainierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, erhielt Ehrenamts-Auszeichnungen: Dirk D. (67). Das eigentliche Ziel bei Karate sei nicht Sieg oder Niederlage, sagte der Ex-Trainer nun im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs. D.: „Vervollkommnung des Charakters – das versuchte ich zu vermitteln.“

Widerlich führte er sich auf. Die Anklage: „Überfallartig handelte er.“ Die erste Tat in der Sporthalle zwischen Herbst 2009 und Ende 2011, betroffen eine Neun- bis Zwölfjährige. Er gab der Schülerin eine Karatehose: „Probiere die mal an.“ Sie ging in den Geräteraum. Plötzlich war er da, griff in ihre Hose.

Der Karate-Trainer nutzt eine Anprobe schamlos aus

Die Anklage: „Das Kind war wegen des Übergriffs wie versteinert.“ Und schwieg wohl jahrelang. Das ändere sich Jahre später nach einem ähnlichen Geschehen. Der 27. Mai 2022 in einer Sporthalle in Berlin-Treptow. Gegen 19 Uhr soll D. im Türrahmen des Geräteraums gestanden haben – mit Blick auf eine Schülerin (13).

Erst ließ er laut Anklage ein Handtuch fallen, stand entblößt vor ihr. Sie drehte sich weg. Dann habe er ihr eine Karatehose gereicht. Wieder eine Anprobe, die er laut Anklage schamlos ausnutzte. Wieder ein Griff in die Hose. Sie entsetzt: „Stopp!“ Er habe seine Hand zurückgezogen: „Sorry.“ Sie zeigte ihn an.

Als Ermittlungen begannen, sagte auch das erste Opfer aus. Er gestand: „Es tut mir leid, ich schäme mich dafür.“ Als Trainer habe er aufgehört: „Habe meine Lebensaufgabe ad acta gelegt.“

Das Gericht stellte ihm bei Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht, zudem würde die Zahlung von Schmerzensgeld und ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen angeordnet werden. Das Urteil wird am 12. Februar erwartet. ■